Antwort
Der gong beendet den Unterricht! Es sei denn eure eltern haben dafür unterschrieben ( Bsp. Vertrag zwischen der Schule und den Eltern) Wenn weder im vertrag noch im der hausordnung etwas geschrieben ist beendet der gong den Unterricht! Sonst verstößt der Lehrernde oder die Lehrende gegen das Abkommen der Genfer Konvention über Kollektivstrafen, welchem Deutschland beigetreten ist! Dort steht geschrieben das niemand bestraft werden darf, der nichts getan hat. Im diesem Falle ist es der Freiheitsentzug welcher vom Lehrer ausgeht! Somit macht sich der Lehrer der Nötigung (§240 StGB) , der freiheitsberaubung gemäß Art. 2 Abs.1 Satz 2 GG in Verbindung mit §239 StGB strafbar!