Hallo Die Antworten, die einige Leser zu diesem Problem abgegeben haben sind falsch. Man kann sich nicht einfach für 55,- Euro privat versichern lassen. Denn eine PKV ist immer von der Höhe des Einkommens abhängig, und das zwar von der jeweiligen Versicherung abhängig, aber nicht niedrig. Ich glaube es geht bei 3500,- € Brutto los, und darunter gibt es keine PKV. Er soll sich arbeitssuchend melden, und mit dem Bezug von Alg-Geld, oder Harz 4 ist er auch Pflichtkrankenversichert. Bei Ablehnung von Leistungen von der Agentur für Arbeit muß er selbst für seinen Versicherungsbeitrag bei einer staatlichen KV aufkommen. Das sind auch je nach der entsprechenen KV verschiedene Beiträge, die sich um die 150,-€ / Monat bewegen.Nach einer Arbeitsaufnahme, und eine dementsprechende Pflichtversicherung bei einer staatlichen KV verlangt diese meistens eine Nachzahlung für die Zeit ohne eine KV

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Hallo Deine Mutter hat eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Diese Haftpflicht zahlt alle Schäden, die deine Mutter mit diesem PKW Anderen zufügt. Dazu zählen nicht nur Schäden im direkten Strassenverkehr, sondern auch z.B. die Beschädigung der Toreinfahrt beim Nachbar, oder nicht mutwilliges Zerstören von Gartenbeeten oder Grünanlagen. Diese Haftpflicht zahlt somit alle Schäden die bei der Nutzung dieses PKW dem Anderen entstehen. Nur auf deinem eigenen Schaden bleibst du sitzen, denn den zahlt keine Haftpflicht. Hierfür steht die Zusatzversicherung Kasko. Diese Versicherung ist eine freiwillige Versicherung, die sehr viele KFZ-Besitzer haben. Nur ist hier aber noch ein Haken bei der Haftpflicht. Wenn in der Versicherungspolice nur deine Mutter als Nutzer oder Halter des PKW eingetragen ist, dann kann das Versicherungsunternehmen eine Kostenübernahme ablehnen, denn du bist ja als Nutzer in der Police nicht eingetragen, und hast den Schaden verursacht. Doch hier gibt es auch Möglichkeiten. So das du mit diese Fahrt etwas dringendes zu erledigen hattest, was nicht aufgeschoben werden konnte, und deine Mutter zu diesem Zeitpunkt verhindert war, und es keine andere Möglichkeit gab diese Dringlichkeit zu erledigen. Diesen letzten Satz präge dir gut ein. Wenn du für den Auffahrunfall voll verantwortlich bist, dann mußt du deinen eigenen Schaden selber tragen. Aber normal sind bei einem Auffahrunfall immer mehrere Beteiligten mitschuldig, und es muß ja erst einmal der Grund des Auffahrens ermittelt werden. Hier nach ermittelt sich dann die Höhe der Strafe, die dann ja auch noch kommt falls ihr euch nicht einig werdet, die entstandenen Kosten erheblich hoch sind, und die Verkehrspolizei in den Vorgang einbezogen wurde. Ich wünsche dir viel Glück bei der ganzen Angelegenheit, und mahne zur Vorsicht im Strassenverkehr. Wiliif.1

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Hallo Es kommt auf das Versicherungsunternehmen, dem Versicherungsvertrag ( Schutzbrief) und auf die Beurteilung des Unfalls an. Wer war der Schuldige, und was hat die Versicherung zugesagt, und in welcher Form. Hast du eine schriftliche Zusage der Versicherung, das Sie die Kosten übernimmt? Wenn ja, dann ist es doch kein Problem. Du bezahlst dem Abschleppdienst den geforderten Betrag, den du überprüfen solltest, und eventuell mit der Versicherung abgleichen. Dann kannst du auch über das Fahrzeug verfügen. Denn für jeden Tag, an dem das Fahrzeug beim Abschleppdienst steht, entfallen entsprechende Gebühren. Den bezahlten Betrag mußt du dir dann von der Versicherung wieder holen.

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Hallo Es ist ein Unterschied, ob du bei der HUK Coburg bist, so wie du schreibst, oder bei der HUK 24. Bei der HUK Coburg erhälst Du nach dem Vertagsabschluß deine Versicherungsunterlagen inclusiv dem Schriftsatz für die ,, Allgemeinen Versicherungsbedingungen" sowie zwei Versicherungskarten mit deinen Versicherungsdaten für eventuellen einen Unfall, und zwei Aufkleber der HUK Versicherung für dein Fahrzeug. Von der HUK 24, die ja nur per online abgeschlossen wird bekommst du nach dem Vertragsabschluß per Brief post deinen Versicherungsschein zugeschickt, und das ist alles. Weil bei der HUK 24 hierdurch etwas weniger Betriebsaufwand anfällt ist sie auch manchmal etwas günstiger. Auf jeden Fall bekommst du aber deinen Versicherungsvertrag bei beiden Versicherungsunternehmen ausgehändigt.

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Hallo Zu solch einer primitiven Frage kann ich nur antworten, das du am besten dir eine Jacke mit REIßVERSCHLUß anziehst

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Noemalerweise ist das eine schwache Kür, wenn sogar dem Pannenhelfer eine Panne passiert. Es sind doch alles geschulte Leute, und müssen auch bestimmte Technicken beherrschen, und werden auch dementsprechend eingewiesen und belehrt. Auf jeden Fall ist das Abschleppunternehmen für alle Schäden die beim Transport des Fahrzeuges entstehen haftbar. Es können auch ander Schäden , wie Lackschäden, oder Schäden an den Rädern sowie anderen teilen des Fahrzeuges bei unsachgemäßem Transport, Befestigung und Sicherung des transportierten Fahrzeuges entstehen. Wie das Abschleppunternehmen dann den Schaden reguliert bleibt ihm überlassen. Doch werden sie auf jeden Fall entsprechende Versicherungen haben.

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Hallo Wenn dein Vater eine Privathaftpflichtversicherung hat, in der die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, oder eine sogenante Familienhaftpflichtversicherung hat, so müsste diese den Schaden an der PKW-Tür tragen. Denn du warst ja nicht der Fahrer, und auch nicht der Besitzer des PKW. Somit trifft hier nicht zu, das die private Haftpflichtversicherung bei Schäden Im Zusammenhang Kraftfahrzeugen keine Leistungen bringt. Bei der Vollkasko besteht die Frage zu welchen Konditionen. denn meistens hat man eine Selbsbeteiligung dabei, die bei 150,- € beginnt, und die müsste ja erst einmal bezahlt werden. Und laut Schilderung ist der Schaden ja nicht so groß. Auch den Schaden am Zaun müsste die private Haftpflicht übernehmen, vorrausgestzt es besteht eine Haftpflichtversicherung wie oben angeführt. Zahlt den Zaunschaden die Fahrzeughaftpflicht, so steigt ja die SF des Fahrers mit an, und er hat ja mit dem Schadenshergang nichts zu tun.

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Hallo Hier muß erst einmal klargestellt werden was war das für ein Unfall und welcher Schaden ist entstanden. Wenn keine Kaskoversicherung abgeschlossen ist muß man ja den Schaden am eigenen Fahrzeug selber tragen. Wenn dann der Haftpflichtschaden nicht allzu groß ist, sollte man überlegen ob man es am Jahresende der Versicherung zurückzahlt, und so seine SF- Klasse rettet. Bei Nutzung des PKW durch Fremde ist es meist schwierig eine Einigung zu erreichen. Hier gilt immer der Umstand der Nutzung des PKW durch Fremde. Um sich viel Ärger zu ersparen gilt auch hier der Grundsatz AUTO UND FRAU VERBORGT MAN NICHT:

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Hallo Aus Ihrer Darstellung geht nicht eindeutig hervor, ob der Pkw dem Werkstattbesitzer privat gehörte, oder ob das Fahrzeug zur Werkstatt gehört. Gehört der Pkw zur Werstatt als Kundenfahrzeug, oder Dienstwagen, kann er nur kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn damit andere Leistungen wie Reperaturstau des Kundenfahrzeug, oder nicht termingerechte Ausführung der Reperatur sowie als Ersatzfahrzeug während der Reperaturzeit im Zusammenhang stehen. Dieser Service kann nutürlich nur über die Buchhaltung des Unternehmens gehen, und dann sind auch bestimmte Nutzungsbestimmungen wie Dauer, Versicherung und Haftung festgelegt. Ebenso ist es bei einer Probefahrt in Verbindung mit Kaufabsichten. Einige Autohändler gewähren bei Kaufabsichten ein Probefahren übers Wochenende. Auch hier muß der angehende Käufer je nach Fahrzeug einen bestimmten Betrag zahlen, der dann bei Kauf mit dem Kaufpreis verrechnet wird, oder bei Nichtkauf als Nutzungsgebühr einbehalten bleibt. War es dem Werkstattbesitzer sein Privates Fahrzeug, so kann ich nur an eine alte Regel anknüpfen, in der es heißt; ,,FRAU UND AUTO VERBORGT MAN NICHT " Bei den meisten Feundschaftsdiensten endete dann die Freundschaft. Und hier bleibt es den beiden Kontrahenten überlassen eine Einigung zu erreichen. Zur Not kann dann nur noch ein richterliches Verfahren helfen. Nur warum kam die Vorderung erst nach 5 Wochen??? Und angeblich ist der PKW ja schon an jemand anders verkauft. Hat eventuell der andere Käufer jetzt erst den Schaden entdekt, und fordert einen Preisnachlaß vom Verkäufer. Und dieser will auf dem Verlust nicht sitzen bleiben, und verlangt es nun vom Verursacher. Die beste Lösung wäre hier eine Rechtsberatung aufzusuchen, und sich beraten zu lassen.

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Hallo Nur der Austausch des Heizkessls bringt nicht sehr viel Energieeinsparung. Bei einer Maßnahme zur Energieeinsparung muß immer die gesamte Heizungsanlage einbezogen werden. Ausschlaggebend ist hier die Beschaffenheit der Heizungsanlage. Sind die Demensionen der Rohrleitungen entsprechend dem Durchfluß ausgelegt, die Heizkörper auf die zu beheizenden Räume angepaßt, und der Durchfluß abgeglichen, ist eine entsprechende, Umwälzpume installiert, und sehr wichtig der Zustand der Isolierung der Rohrleitungen. Um eine Neuinstallation der Rohrleitungen zu umgehen, kann man die Demensionen der Rohleitungen, entspechend der Durchflußgeschwindigkeit , mit entsprechenden Drosselventilen regeln. Ein guter Heizungsfachmann hätte vor dem Austausch des Kessels auf diese Fakten eingehen müssen. Ich würde das für den Austausch tätige Unternehmen beauflagen entsprechende Maßnahmen zu unternehmen, um ein mögliches Höchstmaß an Energiegosten einzusparen. Man darf bei den Energiekosten sich nicht auf den Betrag der Vorjahre beziehen, denn die Energiekosten sind ja auch von Jahr zu Jahr gestiegen. Ein Vergleich ist nur möglich an Hand der Verbrauchten Energiemenge, unter Berücksichtigung der jährlichen Durchschnittstemperatur, und den Heiztagen. Diesen Vergleich über mehrere Jahre kann nur eine reale Übersicht über den Energieverbrauch der Heizungsanlage geben.

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Hallo Bevor man sich zu diesem Unfall äußert, müsste man erst einmal wissen, was ist bisher geschehen. Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen, wurde der Unfall an die entsprechenden Versicherungsunternehmen gemeldet, und wie ist der Bearbeitungsstand. So lange das nicht bekannt ist, kann mann hier zu als Außenstehender nicht viel sagen. Normal ist, das der Unfall durch die Polizei an die versicherungen weiter gegeben wird. Aber auch die Unfallbeteiligten oder Angehörigen müssen den Unfall ihrer Versicherung melden, denn durch den Unfall können sich auch die Versicherugsbedingungen verändern

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Hallo Egal ob du die Versicherung wechselst, das Fahrzeug oder ob du dein Fahrzeug für ein weiteres Jahr bei der gleiche Versicherung versicherst- Du bekommst jedes mal von der Entsprechenen Versicherung eine Versicherungsbestätigung. In diesem Schreiben sind dann die spezifischen Daten deines Fahrzeuges aufgeführt, sowie deine Schadensfreiheitsklassen, der Versicherungsumfang, und die Beitragshöhe. Diesen Nachweis bekommt jeder der eine Versicherung abschließt. Unmittelbar nach dem Abschluß in der Regel am Jahresanfang. Entweder per Post oder persönlich. Außerdem müsstest du doch auch den Nachweis der letzten Zahlung haben, denn gezahlt wird immer per Überweisung, oder Einzug, und dafür erhält man einen Nachweis, den man mindestens 3 Jahre aufbewahren sollte. Mit Hilfe dieses Nachweises könntest du auch deine Versicherung bestätigen, oder bei dem Versicherunsunterhehmen nachfragen. Ich wünsche viel Erfolg Willif.1

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Hallo Auf dem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind ja einige Fragen zu beantworten. Das geht über die persöhnlichen Daten bis hin zu den Fragen über den jetzigen Gesundheitszustand sowie bisher vorgenommene medizinischen Eingriffe und Leiden. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn das Versicherungsunternehmen ist berechtigt bei der entsprechenen Krankenkasse über Sie Erkundigungen einzuholen. Hier geht es aber nur über Gesundheitsmaßnahmen, die die Krankenkasse gezahlt hat, und wovon sie auch etwas weiß. Ihre privaten festgestellten Leiden, die sich in einem bestimmten Rahmen befinden, gehen keinen etwas an, und die behalten Sie für sich. Natürlich sind hier auch Grenzen gesetz, aber in der Regel ist das so.

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Hallo Grundsätzlich gilt bei Versicherungsschäde, das der Schaden der Versicherung, hier der privaten Haftpflich, únmittelbar nach dem Schadensereignis gemeldet werden muß, und ein Schadensersatz beantragt wird. Wenn das erst nach einer längeren Zeit erfolgt, dann kann die Versicherung den Schaden ablehnen. Nach der erfolgten Schadensmeldung wird durch die Schadensbearbeitungsabteilung der Versicherung alles notwendige eingeleitet, und man bekommt die entsprechenden Unterlagen, oder Weisung wie weiter zu verfahren ist. Hier nach beurteilt die Versicherung den entsprechenden Schadensersatz nach ihrem Ermessen, und meistens zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer. Es lohnt sich auch kleinere Versicherungsschäden, zumal es Versicherungsschäden sind zu melden. Bei berechtigten Anspruch wird die Versicherung auch den Schaden begleichen. Es gilt zu warten. Willif.1

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Hallo Um diese Frage real zu beantworten müsste man die genauen Zusammenhänge des Unfalls kennen. Normal leitet die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muß das Gutachten ein, und das ist dann auch maßgebend. Zwar besteht immer der Einspruch gegen den Ermittlungsbescheid, und es kann ein zweites unabhängiges Gutachten gefordert werden, aber das geht dann schon in die zweite Instanz. Bei Totalschaden, oder prozentualen hohen Schaden bestimmt ja das Gutachten für die Versicherung, ob das Fahrzeug wieder aufgebaut werden kann, oder es verschrottet wird. Teilweise haben die Versicherungen auch Autoverwerter, an die empfohlen wird das Fahrzeug zu überlassen. Ob ein Fahrzeug wieder aufgebaut wird oder nicht, darüber gab es in der Vergangenheit auch schon genügend Kuriositäten, und man mußte sich fragen, wie so etwas geht. Doch es gibt auch noch Wunder. Abschließend möchte ich sagen, wenn Sie einen zugelassenen Gutachter hatten, und er einen Restwert ermittelt hat, dann können Sie das Fahrzeug auch für den ermittelten Restwert verkaufen, und die Versicherung muß Ihnen den Verkaufsbetrag auszahlen. Natürlich müssen Sie auch eine Abmeldebescheinigung von der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen. Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

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Hallo Ein 400,- € Job ist grundsätzlich von Zuzahlungen für die GKV befreit. Aber es muß auch bei den 400,- € bleiben. Wird es mehr, so mußt du dann anteilmäßig für den übersteigenden Betrag GKV-Versicherungsbeiträge zahlen. Ein 400,- € Job lohnt sich aber nur für kurze Zeit, denn mit ihm bekommst du nur geringe Anteile für deine spätere Altersversorge. Um dieses zu umgehen, gibt es die Möglichkeit das du während des 400,- € Jobs anteilmäßige Zuzahlungen leistest, was dann deiner späteren Altersversorgung zu Gute kommt. Aber das hat man auch selten, denn wer kann in der heutigen Zeit von 400,- € noch Beiträge abzweigen.

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Hallo Du mußt auf jeden Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Ebenfalls muß das deiner Hausratversicherung, falls vorhanden auch gemeldet werden. In der Regel bekommst du bei der Polizei eine Tagebuchnummer, unter der der Schaden läuft. In der Regel wird der Verursacher ja nicht von der Polizei gestellt, und du bekommst nach einer kurzen Wartezeit (ca 3 Wochen) von der Polizei einen Bescheid, das der Täter nicht ermittelt werden konnte, und das Verfahren eingestellt ist. ( Manchmal wird der Täter auch gefaßt, und dann muß natürlich für den Schaden aufkommen, doch das ist sehr selten) Mit der Nachricht der Polizei wendest du dich an deine Hausratversicherung, und die schätzen dann den Schaden nach deinen Angaben ein, und so erhälst du dann von der Versicherung einen Schadensersatz. Ich wünsche viel Glück

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Bei jeder versicherungspflichtigen Tätigkeit ist man pflichtversichert, wobei sich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die monatlichen Beiträge zu fast gleichen Teilen teilen. Bei Arbeitslosigkeit sollte man sich unbedingt bei der Agentur für arbeit melden. Mit dem Erhalt des Arbeitslosengeldes wird von diesem auch automatisch ein Teil für die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie der Rentenversicherung durch die Agentur für Arbeit abgeführt. Der Arbeitslose zahlt in dieser Zeit keinen Anteil zu den genannten Versicherungen. Erhält man auf Grund verschiedener Anlässe ( Sehr vermögend, durch den Ehepartner unterstützung, oder anders) keine Leistungen von der Agentur für Arbeit, so werden auch keine Beitragsanteile an die Versicherungen durch die Agentur für Arbeit abgeführt. In diesem Fall muß man den gesamten entsprechenden Versicherungsbeitrag selber zahlen. Eine Information erhält man in diesm Fall von der zuständigen Krankenkasse. Zahlt man in diese Beiträge nicht selbst, kann es bei einer notwendigen ärztlichen Versorgung sehr teuer werden. Denn dann muß man alle medizinischen Leistungen aus der eigenen Tasche zahlen. Auch entstehen Nachteile bei der Rentenerrechnung, denn die Beiträge der Rentenversicherung fehlen bei der Berechnung der Höhe der späteren Rente.

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HalloFür den verursachten Schaden am beschädigten fremden Fahrzeug kommt die Haftpflichtversicherung des Eigentümers des verursachenden Fahrzeuges also die Haftpflicht versicherung der Schwester auf. Hier kann es dann zu einer Erhöhung der Schadenfreiheitsklassen kommen, und somit zu einer Erhöhong des zukünftigen Versicherungsbetrags. Der Schaden am eigenen Auto wird nicht ersetzt. Hier ist eine Einigung mit Ihrer Schwester notwendig. Hatte das Fahrzeug eine Kosko-Versicherung übernimmt die den Schaden am eigenen Fahrzeug, abhängig davon, wie die Selbstbeteiligung im Versicherungsabschluß festgelegt wurde.Maßgebend ist hierbei auch noch die Einigung mit Ihrer Schwester.Wenn es keine gütige Einigung gibt, so kann ein Verfahren wegen unerlaubter Nutzung auf Sie zukommen, und dann kann die Versicherung auch andere Entscheidungen treffen. Bei einem eventuellen Verfahren müssten Sie dann den Schaden an beiden Fahrzeugen zahlen, wo dann noch Kosten für den Ausfall beider Fahrzeuge während der Reperatur, Verfahrenskosten u.s.w. dazu kommem könnten.

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Es müsste erst einmal bekannt sein, was war es für eine Brille, was hat sie einmal gekostet, und wer war der Hersteller, und wie alt war die Brille. Bei verschiedenen Herstellern wie Fielmann, bekommt man nach zwei Jahren kostenlos eine neue Brille. Natürlich nicht mit Goldrahmen und Supergläsern. Aber eine normale Brille ohne besondere Wünsche gibt es dort nach einer entsprechenden Augenuntersuchung kostenlos. Natürlich zahlt auch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers, wenn er eine hat solche Schäden. Er muß dann den Schaden bei seiner Versicherung melden, und die zahlen dann auch anteilig, wenn nachweisbar , den goldenen Rahmen der Brille.

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