Hallo! Als ich Auto fuhr habe ich mein Handy kurz in die Hand genommen (mir ist bewusst, dass man auch dies nicht tun sollte). Daraufhin wurde ich angehalten und es hieß ich bekäme eine Strafe wegen telefonieren am Steuer. Ich bat die Beamten auch meine Anrufliste zu kontrollieren, da ich um die Uhrzeit keine Telefonate getätigt habe.
Meine Frage wäre nun, ob die Strafe allgemein ist (auch nur halten) weil auf der Strafverfügung steht, dies sei wegen telefonieren am Steuer.
Vielen Dank!