Ruf doch einfach mal bei der zuständigen Dienstelle an und frag was Dir vorgeworfen wird. Es müsste ja einen Tatvorwurf existieren und zumindest der Verdacht einer Straftat.

Evtl hat auch jemand keinen Ausweis mitgeführt und deine Personalien angegeben. Wenn die Polizei dann die Angaben und die Anschrift überprüft, stimmen natürlich die falschen Angaben, da hier kein Lichtbild hinterlegt ist.

Also...keine Panik. Wenn du Dir nichts vorzuwerfen hast, brauchst du Dir auch keine Sorgen machen. Als erstes einfach anrufen und fragen.

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Wenn du kurzfristig ein Ausweisdokument für eine Reise nach Spanien brauchst, kannst du Dir einen Reiseausweis als Passersatz (RAP) besorgen. Diesen stellt die Bundespolizei aus. Kostenpunkt 8€.

Einfach die nächstgelegene Dienststelle der Bundespolizei aufsuchen. Am besten vorher anrufen.

Ansonsten vorläufiger Personalausweis bei der Stadt oder Gemeinde beantragen.

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Das stimmt so nicht. Die Polizei kann bei einem Verstoß gegen das BtmG die zuständige Straßenverkehrsbehörde informieren. Das ganze auch, wenn man aktuell kein Fahrzeug geführt hat. Es reicht der Besitz von Cannabis und das besitzen einer Fahrerlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörde ist dann berechtigt, die Eignung als Fahrzeugführer überprüfen zu lassen.

Die Praxis wird eher selten durchgeführt, ist aber möglich.

Wenn nicht dem Führerschein gefragt wurde, würde ich mir keine Sorgen machen

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Solange nichts drin ist, passiert Dir nichts. Da es aber schon nach Marihuana riechen wird, kannst du Dich schon mal auf eine etwas eingehendere Überprüfung deiner Person und deiner Sachen einstellen.
Solltest du einen Führerschein haben, besteht die Möglichkeit für die Polizei dich als Btm-Konsument bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Die werden dich dann ggf. zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung einbestellen  

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Da gibt es viele Gründe für... Die Zuständigkeit, für die Durchführung des Asylverfahrens, regelt die Dublin Verordnung. Diese ist EU-Eecht...
Natürlich kann Deutschland ein Ersuchen, an das jeweilige Land stellen, damit das Asylverfahren in dem Land durchgeführt wird, durch welches der Antragsteller eingereist ist, aber...

- Der Antragsteller kann gegen diese Maßnahme Widerspruch einlegen (das heißt, der Aufenthalt zieht sich schon mal in die Länge)
- Nach sechs Monaten Aufenthalt, muss Deutschland eh prüfen.
- Es gibt des Weiteren das so genannte Selbsteintrittsrecht, welches ein Land ermächtigt, dass Verfahren durchzuführen, obwohl man nicht zuständig ist. (Anträge auf Asyl in Deutschland werden zum Großteil erst geprüft, bevor über evtl. Rückführungen entschieden wird)
- Deutschland ist immer in der Beweispflicht im Bezug auf vorher betretene Länder, welches sich oft schwierig darstellt.
- in Länder wie Italien oder Griechenland wird nicht zurückgeführt, da es dort eh schon eine hohe Anzahl an Bewerber gibt.

usw usw

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Wenn du selbst betroffen bist, such dir bitte einen Arzt. Hier kann ich dir empfehlen einen relativ jungen Arzt aufzusuchen. Der kann und wird dir helfen. Die älteren haben manchmal eine veraltete Einstellung.
Solltest du nur reden wollen, hilft auch hier der Weg zum Doc. Dort gibt es Adressen für Gespräche.
Nimm es aber auf jeden Fall ernst. Wenn du meinst, dass du Hilfe brauchst, suche so lange, bis du etwas gefunden hast, wo du dich wohl fühlst.

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Ich hatte das Problem bei meinem IPhone auch. Pusten, schütteln nix hat geholfen.
Ich habe dann festgestellt, dass sich unten in der Buchse ein Fussel abgesetzt hatte. Diesen habe ich natürlich mit dem Kopfhöreranschluss noch weiter nach unten gedrückt. Man konnte es von außen nicht sehen. Habe den Fussel mit nem Draht entfernt.
Ein Versuch ist es wert.

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Absolute Ruhe und schöne Aktivitäten für die Familie bietet die Insel Texel. Da ist es halt mit dem Shoppen nicht so doll.

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Es liegt in der Tat an vielen Faktoren. Am besten abwarten, was in dem Schreiben aufgeführt ist. 
Möglich ist, wie oben bereits angemerkt, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert und tätig wird. 
Möglich ist auch, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten wird. 
Am Wahrscheinlichsten ist es aber, dass ein Brief, seitens der StA, zugestellt wird, indem mitgeteilt wird, dass das Verfahren, aufgrund der geringen Menge, eingestellt wird. Das sieht das Gesetz im Paragraphen 31a Abs. 1 Btmg sogar vor. 
De Facto passiert dann gar nichts...außer das der böse Zeigefinger der Justiz auf dich zeigt, dich ermahnt und du als Konsument bei der Polizei etc. geführt bist.

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Der Arzt muss bei Minderjährigen entscheiden, wie reif der Mj ist und in welchem Umfang seine Gesundheit beeinträchtigt ist. Dann wird er entscheiden, ob er die Eltern kontaktiert. 15 ist da ein schwieriges Alter.

Kommt also auf deinen Arzt an...am besten du suchst dir einen aus Jamaika, der hält dicht.

Noch besser: Weg mit der Kiffe, dann haste das Problem nicht.

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