Antwort
18 ... aber mit einer Ermächtigung deiner Eltern zum führen eines Betriebes, was durch ein Vormundschaftsgericht bestätigt werden muss, besteht die Möglichkeit als minderjährige/r ein Betrieb zu führen. Der Aufwand ist aber sehr groß und du brauchst auch gute Gründe, damit das Gericht die Ermächtigung bestätigt.
Du kannst das Unternehmen z.B. über deinen Eltern anmelden, die nach deinen "Anweisungen" das Unternehmen führen.