Gemäß Strafgesetzbuch (StGB)

§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

können unter 14-Jährige, die einen Mord begehen, nicht dafür bestraft werden.

Hinzu kommt noch Strafgesetzbuch (StGB)

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

da man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass das Kind geistig nicht mehr zurechnungsfähig ist damit es solch eine Straftat begehen kann.

Deshalb wird von der Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik angefordert und richterlich entschieden, um die geistige Erkrankung zu behandeln.

Das Kind wird dabei fortwährend vom Jugendamt betreut.

Sollte die Behandlung erfolgreich sein, wird das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, wo es dann seinen Alltag wieder aufnehmen wird wie z.B wieder zur Schule gehen. Dabei wird das Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr vom Jugendamt regelmäßig beobachtet. Die Pflegeeltern haben die Pflicht, Verhaltensstörungen des Kindes sofort dem Jugendamt mitzuteilen, damit dieses schnell reagieren kann, um eine erneute Erkrankung und daraus resultierende Straftaten zu verhindern.

Sollte die Behandlung fehlschlagen und das Kind vollendet sein 14. Lebensjahr, kann eine Sicherungsverwahrung von der Staatsanwaltschaft angefordert und richterlich entschieden werden, da das Kind nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Während der Sicherungsverwahrung werden Resozialisierungsmaßnahmen bzw. Rehabilitationsmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen und regelmäßig psychologische Gutachten inklusive Betreuung durchgeführt, bis die Behandlung erfolgreich ist. Wenn dies passiert ist, kommt das Kind in einer Pflegefamilie oder einer Jugend-WG, was dann auch wieder vom Jugendamt regelmäßig beobachtet wird.

Sollte das Kind bei Abschluss der Behandlung mittlerweile volljährig sein, wird es vom Gericht eine Bescheinigung für betreutes Wohnen erhalten, was kurz vor dem 18. Geburtstag vom Jugendamt beantragt wurde und anschließend von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter in den Arbeitsmarkt integriert.

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Führerschein für Hartz-IV Empfänger?

Hallo,

ich bin 28 Jahre alt, seit 7 Jahren arbeitslos und beziehe ALG 2. Ich lebe in einem Dorf mit nur knapp 40.000 Einwohnern. Abgesehen vom Handwerk in Kleinbetrieben oder im Einzelhandel gibt's hier keine berufliche Einstiegschancen. Ich möchte in Richtung IT-Systemelektroniker eine Ausbildung machen. Leider ist die nächste Stadt mit IT-Firmen zu weit weg um mit den ÖPNV zu pendeln. Mit einem Auto wäre es noch machbar innerhalb von anderthalb Stunden. Das Jobcenter gewährt mir keinen Umzug und auch keine Kostenübernahme für die Führerscheinprüfung. Stattdessen versuchen die mich ständig in Handwerksbetriebe oder Eingliederungsmaßnahmen zu stecken. Zeitarbeit ist vollkommen in die Hose gelaufen. Wurde über den Tisch gezogen wie ein Waschlappen und musste letzendlich vorm Arbeitsgericht klagen um meinen zustehenden Lohn zu erhalten welcher sogar unter dem Mindestlohn lag und was 8 Monate gedauert hat. Seit dieser Geschichte möchte mich keine Zeitarbeitsagentur mehr einstellen weil die alle miteinander vernetzt sind und mich jetzt kennen. Außerdem stellt das Jobcenter für mich auch keinen Vermittlungsgutschein mehr aus. Ehrlich gesagt ist mir das auch egal da ich Zeitarbeit sowieso für Sklaverei halte. Ich hab's nur gemacht um vom Jobcenter los zu kommen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit schnell einen Führerschein zu machen möglichst kostengünstig damit meine beruflichen Chancen besser stehen? Bitte um eine Antwort da ich keine Ahnung mehr habe was ich tun soll.

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An alle:

Nicht jeder ALG-II Empfänger ist schuld an seine Situation, genau so wie nicht jeder Muslime ein Terrorist ist!

Es ist statistisch bewiesen, dass Kinder, die bei sozialhilfebedürftigen Eltern aufwachsen, ebenfalls dazu neigen, von Sozialhilfe zu leben!

Grund: ALG-II Empfänger können nicht ausreichend die nötige Bildungsrahmen ihrer Kinder finanzieren wie wohlhabende Eltern! Das fängt schon mit den Kita-Plätzen an und hört mit Nachhilfe auf! Das Kindergeld wird dem Regelbedarf teilweise angerechnet und ist somit nicht ausreichend, um alleine damit die Grundversorgung und Bildungsvoraussetzungen für die Kinder zu schaffen!

Somit sind die Chancen für "Hartz-IV-Kinder", einen guten Schulabschluss zu erwerben, durch den finanziellen Stand der Eltern von vorneherein schlechter, als bei "normalen" Kindern.

Nicht umsonst wollen Politiker zurzeit die Grundsicherung einführen bzw. Hartz-IV reformieren.

Nun zum eigentlichen Thema:

Hier ist meine konstruktive Antwort, da die meisten Leute völlig falsche Vorurteile gegen Sozialhilfeempfänger fällen. Perspektivlosigkeit ist KEIN Einzelfall!

Versuch eine Ausbildung im verwaltungstechnischen Bereich, ideal: Kaufmann für Büromanagement!

Somit bleibst Du im IT-Bereich, da Buchhaltung und organisatorische Aufgaben heute nur noch elektronisch ausgeführt werden.

Das Beste daran: Du verlierst nichts! Verwaltungstechnische Aufgaben muss heutzutage jeder ausführen, auch privat!

Ob es ein Antrag beim Jobcenter ist, ein Bescheid an die Rentenversicherung, eine Steuererklärung beim Finanzamt oder eine Kündigung an den Internetanbieter.

Formelle Briefe schreiben nach DIN 5008 und gehobene Artikulation ist heutzutage eine Grundvoraussetzung für JEDEN Beruf und für den alltäglichen Papierkram!

Vom Gehalt als Bürokaufmann kannst Du Dir dann den Führerschein finanzieren und dann eine Weiterbildung antreten!

Das macht sich super im Lebenslauf, da Du bereits die Grundkenntnisse für die Verwaltung und Buchhaltung hast, die JEDE Firma, egal ob Handwerk oder IT, benötigt!

Sollten die Firmen in Deiner Gegend zurzeit keine Bürokaufleute benötigen, kannst Du es auch mal bei den Behörden versuchen!

Da Du Dich mit dem Sozialrecht bereits auseinandergesetzt hast, kannst Du es auch als Justizfachangestellter versuchen. Es sind quasi die gleichen Aufgaben des Bürokaufmannes, nur dass hierzu noch die Überwachung von Fristen und das Ausstellen von gerichtlichen Schriftstücken für Rechtsanwälte oder andere Gerichte hinzukommt.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!

MfG

Felix

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