Hi,
schwierige Kiste - ich kenne Dienen damaligen Arbeitsvertrag nicht.
In unseren Verträgen, die wir in unserer Company einsetzetn ist der Punkt klar geregelt. "Normal" ist Dein geistiges Eigentum, dass Du während Deiner Arbeitszeit für Deinen Arbeitgeber einbringst, Eigentum der Company. Du machst es ja für ihn, bzw. es ist Dein Job und Du wirst dafür bezahlt. Daher sind Erfindungen etc. ebenfalls Firmeneigentum, wenn Du es während und für die Arbeit machst.
"Krallt" sich Dein Arbeitgeber etwas, was Du alleine, vor, oder nach Deiner Arbeit selbst erfunden hast, dann ist es selbstverständlich Dein Eigentum. Aber wenn es während Deiner Arbeit war, seh ich da schwarz.
Im Nachhinein den Namen sichern wirst Du kaum hinbekommen - das ist wie beim sogenannten Domaingrabbing (das sichern von Internetdomains die bekannte Firmen haben). Du bist hier in der Nachweispflicht, dass Du den Namen schon lange vorher genutzt hast und es eindeutig Dein geistiges Eigentum ist . . .
Sorry - klingt alles nicht so positiv, I know :-(
Dave