Ein Arbeitnehmer kündigt schriftlich bei seinem Arbeitgeber mit Datum zum Tag der Kündigung. Also z.B. am 12.12.2012 zum 12.12.2012. Der AG nimmt die Kündigung an und bestätigt sie schriftlich. Am Tag darauf folgt eine Krankmeldung mit "gelbem Zettel" des AN.
Nach dem folgenden Gehaltslauf meldet sich der AN und rügt, zu wenig Geld bekommen zu haben. Seine Kündigung habe irrtümlich das falsche Datum gehabt, aber es gelte ja die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen (Probezeit).
Frage: Gilt die Kündigung wie geschrieben oder mit der Kündigungsfrist (gesetzlich) ?