Frage
Antwort
Wenn man über das Kontaktformular einen komplizierten Prozess durchlaufe hat bekommt man irgendwann diese Information automatisch per Mail zugesandt. Sie hat für mich die Frage dann beantwortet:
"Ihr Reiseverlauf oder Ihre E-Mail-Bestätigung gilt auch als Quittungsbeleg für Ihr Flugticket. Auf die Flugpreise oder Gebühren für internationale Flüge wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Bei den angezeigten Flugpreisen und Gebühren bei Inlandsflügen in Italien, Frankreich, Portugal, Deutschland und Spanien ist jedoch Mehrwertsteuer in vorgeschriebener Höhe enthalten. Ein Umsatzsteuerbeleg für in diesen Ländern gebuchte Inlandsflüge wird Ihnen automatisch per E-Mail zugesandt."