Sollte er mit dem Schwamm getroffen haben, könnte man mit einem Paragrafen gegen ihn vorgehen

"Das Haftungsprivileg des SGB VII entlässt den Lehrer, der vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Dienstpflichten verletzt, nicht aus jeglicher finanzieller Verantwortung. Sowohl der Dienstherr als auch der Unfallversicherungsträger können Ersatz des von ihm zu Gunsten eines verletzten Schülers gemachten Aufwendungen verlangen, wenn der Lehrer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten gegenüber den ihm anvertrauten Kindern vernachlässigt hat."

Quelle: http://www.ukrlp.de/versicherte/schuelerstudierende/aufsicht-und-haftung-in-der-schule.html

Jedoch ist zu bezweifeln, dass der Lehrer gleich von der Schule verwiesen wird. Möglicherweise kommt er vor dem Schulrat oder bekommt eine Mahnung vom Direktor, aber mehr ist da nicht drin.

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