Schlüssel verloren, Vermieter will neue Schliessanlage

Hallo,

folgendes Problem: Ich habe meinen Schlüssel verloren, habe dies meinem Vermieter gemeldet, da ich Ende diesen Monats ausziehen werde. Bei den verlorenen Schlüssel handet es sich einmal um den Haustürschlüssel mit Sicherheitskarte für Kopien, um einen einfachen Wohnungsschlüssel.

Mein Vermieter möchte das ich alle drei Schlösser ersetze, für den Haustürschlüssel möchte er mittelgutes Schloss plus 13 Schlüssel und Sicherheitskarte. Ich habe bereits ein Angebot eingeholt, des selben bisherigen Herstellers, dieses ist besser als das jetzige und 10 Jahre neuer. Mein Vermieter gibt sich damit nicht zufrieden und möchte sich andere Angebote einholen, die weitaus teurer sind. Die Haftpflchtversicherung übernimmt die Kosten, weil ich noch einen Altvertrag hatte, wo kein Schlüsselverlust inbegriffen ist.

Muss es ein viel besseres Schloss sein als das jetzige? Meiner Meinung nach muss es doch gleichwertig sein wie das alte. Wenn ich einem eine Uhr kaputt mache, sage ich mal Casio, kann derjenige doch auch nicht erwarten, das ich dem eine Rolex kaufe?

Ich habe total Angst, das es jetzt um die 500 bis 1000€ kostet. Ich sehe ja ein, dem Vermieter ein neues Schloss zu ersetzen, aber nicht das es um Klassen besser ist als das Jetzige.

Einen Garagenschloss soll auch noch ausgewechselt werden, es ist aber nicht sein Schloss, sondern das hat er auch angemietet. Ich habe einfach Panik, das er sich das Ganze Geld in die Tasche steckt...

Vielleicht gibt es ja Paragraphen, von wegen gleichwertiges Ersetzen..

Bin leider nicht rechtsschutzversichert. Ich hoffe man kann mir helfen, bin Studentin und habe nicht soviel Geld. Lg

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Das heißt übrigens das die Haftflichtversicherung den Schlüsselverlust NICHT übernimmt

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Betriebskosten Guthaben und ALG II -.-

Hallihallo liebe Community,

ich habe da nochmal eine Frage wg der BKA.

Ich beziehe leider seit Juli 2011 ALG II, habe vor kurzem meine BKA von 2010 bekommen, wo ich ein Guthaben von 256,-€ habe...

Ich habe meine Miete stets selbst bezahlt NIE Leistung von jemand anderen bekommen! Sprich es war immer mein Geld, dass Gekd was ich nun von der BKA bekomme, habe ich monatlich an den Vermieter gezahlt...

So nun habe ich die BKA ans Amt geschickt und mir wird das komplette Guthaben abgezogen. Es wird als Einkommen verrechnet... Aber wenn es als Einkommen verrechnet wird gibt es da nicht auch irgendeine Rechnung, das man nicht alles abgeben muss? Ist das überhaupt rechtens? Gibt es nicht irgendwie 100,- € Freibetrag und dann irgendetwas mit 20% ? Denn Einkommen = Einkommen, oder gilt das dann nur wieder wenn man erwerbstätig ist? Oh man, mich ärgert dass so dermaßen mit dem BKA..ich bin froh, wenn ich kein ALG II mehr beziehen muss...man bekommt zwar sehr viel in den A***** gesteckt, aber dennoch ist auch vieles unfair geregelt... -.-

Ich werde auf jeden Fall noch einen Widerspruch diesbezüglich einlegen...

Ich würde es verstehen, wenn ich schon zig Jahre ALG II beziehen würde und die das Guthaben wollen, das erscheint mir logisch, aber nicht wenn von meinem eigenen Geld die Miete vorher bezahlt wurde und der Staat vorher nicht dafür aufkam....

Sorry für mein gejammer, aber ich will & kann es einfach nicht verstehen =,(

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Yunika

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Ich hatte dasselbe Problem, mußte das Guthaben was ich 2009 bekommen hatte zurückzahlen, da ich dort im ALG 2 Bezug war und es als Guthaben angerechnet wurde...

Wenn man aus dem Bezug ist und Guthaben erhält welches das JC bezahlt hat, darf man es behalten..

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Ich find Emma, Cara, Polly ganz schön.

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Habe ich ganz vergessen zu schreiben. Ich habe eine eigene Wohnung die bezahlt werden muss und kann sie mir sonst nicht mehr leisten.

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DANKE für eure Antworten. Werde mir diese mal zu Herzen nehmen ;-) Klar gibt es auch viele Hunde in Deutschland, aber in Ländern wie Griechenland sind die schon etwas ärmer dran und ich möchte wenigstens einem davon ein neues Zuhause geben :-)

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Ich glaube die versuchen es erstmal drum herum zu kommen, das sie nicht zahlen müssen. Er hat 30 Tage Anspruch im Jahr. 2 Monate hat er gearbeitet und einen Tag hat er genommen, also bleiben 4 Tage..

Und das ist noch ein großes Unternehmen.......

Kann man da beim Amtsgericht was erreichen??

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Und möchte nochmal sagen, dass ich echt traurig bin über den Tod meiner Oma....falls das in meiner Frage falsch verstanden wird..

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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten ist ja ganz schön kompliziert was da alles zu beachten ist.

Das wäre in einer Werbeagentur und der Chef sagte er würde mich auf jeden Fall regelmäßig kommen lassen, damit ich das Geld auf jeden Fall habe.

Noch habe ich den Job ja nicht.

Aber wenn ich jetzt z.b.1600€ verdiienen würde, würde ich dann netto, wenn ich die Abzüge alle selber machen würde, das gleiche rauskriegen, wie wenn ich ne Festanstellung hätte? Also so ca 1150€?

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