Hi,
ich glaube es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten einen Makler in Auftrag zu geben(sowohl als Wohnungssuchender als auch für Vermieter). Einmal so etwas wie einen "Alleinauftrag" wo EIN Makler mit der Suche bzw. Vermittlung eines Objektes betraut wird. Wobei der Makler dann auch aktiv werden muss/sollte, da er weiß dass er die Provision erhält, da er ja der einzige ist mit dem Auftrag.(hier darf kein anderer Makler eingeschaltet werden und auch der Vermieter darf keine eigenen Aktivitäten unternehmen!)
Und dann gibt es auch noch eine andere Art von Auftrag(dessen Name mir grad entfallen ist) den man unverbindlich an verschiedene Makler verteilen kann. Diese sind jedoch nicht verpflichtet etwas für den Verkauf/Vermietung dieser Wohnung zu tun. Werden dies jedoch natürlich wenn sie merken es ist eine gut vermittelbare Wohnung, schließlich wollen die ja auch Kohle verdienen.
Es ist jetzt wichtig zu wissen wer das Expose ins Internet gestellt hat und was für einen Auftrag vom Vermieter gestellt wurde, würde ich mal behaupten. Aber von der rechtlichen Seite her dann lieber nen Fachmann fragen denk ich...
Gruß