Hallo,

In Anlehnung an die Empfehlungen der Jugendämter hat der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Orientierungswerte geschaffen. Für Jugendliche von 16-17 Jahren empfiehlt er ein Taschengeld zwischen 35 und 45 Euro.

Weitere Informationen zum Thema Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Hallo,

natürlich orientiert sich die Höhe des Taschengeldes vor allem am Einkommen der Eltern. Wird z.B. ein Elternteil arbeitslos, müssen unter Umständen auch die Kinder zurückstecken. Zudem ist die Höhe des Taschengeldes danach zu bemessen, welche Ausgaben die Kinder und Jugendlichen davon bestreiten sollen.

In Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern empfiehlt der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes die folgende Staffelung:

Alter/Jahre Betrag in € Unter 6 Jahre 0,50 Euro/Woche 6-7 Jahre 1,50-2,00 Euro/Woche 8-9 Jahre 2,00-3,00 Euro/Woche

10-11 Jahre 13,00-16,00 Euro/Monat 12-13 Jahre 20,00-22,00 Euro/Monat 14-15 Jahre 25,00-30,00 Euro/Monat 16-17 Jahre 35,00-45,00 Euro/Monat 18 Jahre 70,00 Euro /Monat

Unnormal hoch ist dein Taschengeld also keineswegs.

Weitere Informationen zum Thema Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Hallo,

grundsätzlich ist es möglich, ein Stiefkind zu adoptieren. Hierfür bedarf es jedoch der Einwilligung beider leiblicher Elternteile. Die Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils oder der Verzicht auf eine Einwilligung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.

Mehr Informationen zum Thema Adoption unter www.familien-wegweiser.de

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Hallo,

vielleicht kann dir ja fürs Erste eine kompetente Telefonberatung weiterhelfen. Da wäre zunächst einmal die "Nummer gegen Kummer". Unter der einheitlichen Telefonnummer 0800 1110333 kannst du an insgesamt 94 Standorten in Deutschland lokale Ansprechpartner erreichen. Zudem verfügt die Initiative über ein passwortgeschütztes Internetportal.

Die Telefonseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche ist unter 0800-1 11 01 11 und unter 0800-1 11 02 22 bundesweit gebührenfrei rund um die Uhr anonym und vertraulich zu erreichen.

Alles Gute.

Weitere Informationen zum Thema Krisentelefone und Anlaufstellen unter www,familien-wegweiser.de

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Hallo,

deine Schilderungen klingen wirklich besorgniserregend.

Eines steht fest: Gewalt als Erziehungsmittel ist tabu – sowohl körperlich als auch psychisch. Kinder haben ein gesetzlich verankertes „Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Absatz 2 BGB).

Vertrauensvolle Hilfe in der Not findest du bei der "Nummer gegen Kummer". Unter der einheitlichen Telefonnummer 0800 1110333 gehen geschulte Ansprechpartner auf die großen und kleinen Sorgen von Kindern und Jugendlichen ein.

Die Telefonseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche ist unter 0800-1 11 01 11 und unter 0800-1 11 02 22 bundesweit gebührenfrei rund um die Uhr anonym und vertraulich zu erreichen. Die Polizei (Notruf 110) greift ebenfalls in Krisensituationen ein und unterstützt die Betroffenen.

Ferner gibt es in Deutschland zahlreiche weitere Möglichkeiten für erste Hilfe in Not- und Krisensituationen: Frauenhäuser und -zufluchtswohnungen, Kinderschutzzentren, Kindernotdienste, Aufnahme- oder Wohnheime. Und natürlich gewähren auch die Jugendämter vorübergehend Unterkunft und Unterstützung.

Weitere Informationen zum Thema Gewaltfreie Erziehung, zu Krisentelefonen und Anlaufstellen sowie zur Nummer gegen Kummer unter www.familien-wegweiser.de.

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Hallo,

Durch eine Erklärung beim Standesamt können ein Elternteil und sein neuer Ehegatte, welcher nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Grundsätzlich kann ein Kind nach der Wiederheirat seiner Mutter also den Namen des Stiefvaters annehmen.

Wenn der andere Elternteil mit sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen führt, ist jedoch seine Einwilligung notwendig.

Weitere Informationen zum Thema Namensänderung bei Scheidung und Wiederheirat unter www.familien-wegweiser.de

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Familien mit mehr als einem Kind können einen so genannten Geschwisterbonus erhalten. Das zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld für Geschwisterkinder: www.familienwegweiser.de

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Hallo,

einer Magersucht liegen selbstverständlich nicht nur gesellschaftlich geprägte Schönheits- und Schlankheitsideale zugrunde. Risikofaktoren für eine derartige Essstörung können auch seelische Probleme oder ein instabiles Selbstwertgefühl sein.

Professionelle Hilfe wird in verschiedenen Beratungsstellen angeboten. Adressen von Beratungsstellen und weitere Informationen sind auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich.

Weitere Informationen zum Thema Essstörungen auf www.familien-wegweiser.de

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Die Aufgabe der Eltern ist es, das richtige Maß zu finden: Sie müssen einerseits für einen angemessenen, dem Alter des Kindes entsprechenden Schutz der Privatsphäre sorgen. Andererseits müssen sie die notwendige Kontrolle behalten: Grundsätzlich sollten Eltern darüber Bescheid wissen, wer die Freunde ihres Kindes sind, welche Schulaufgaben es auf hat und ob es sie erledigt hat, wie oft es vor dem Fernseher sitzt, welche Sendungen es überwiegend anschaut und wie viel und wofür es PC und Internet nutzt und was es sonst in seiner Freizeit tut. Das hat wenig damit zu tun, die Privatsphäre nicht zu respektieren, sondern ist Bestandteil elterlicher Pflichten und berechtigt diese, ihren Kindern Grenzen zu setzen oder sie zu lenken.

Weitere Informationen zu dem Thema Privatsphäre gibt es auf der Homepage Familien-Wegweiser.de:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=126332.html

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Hallo,

Eltern sollten den TV- und Computerspiele-Konsum ihrer Kinder begrenzen.

Kinder im Alter von sieben Jahren sollten nicht länger als fünf Stunden pro Woche fernsehen. Sie brauchen Unterstützung, um aus der breiten Angebotsvielfalt gezielt Sendungen auszuwählen, die ihrem Alter und ihren Interessen entsprechen. Mit Computerspielen sollte ein siebenjähriges Kind nicht mehr als 45 Minuten am Tag verbringen.

Weitere Informationen zu den Themen Fernsehen und Computerspiele unter www.familien-wegweiser.de

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Hallo Aryas,

es gibt keine gesetzliche Regelungen, ob Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel. Es gibt aber Orientierungswerte für Taschengeld.

Mehr Informationen zum Thema Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Ich fühle mich schwach

Hey,

es ist ein körperliches sowie auch ein seelisches Problem.

Ich fühle mich schwach und zerbrechlich, als würde ich jeden Moment zerbrechen. Als würde meine Körper den Druck nicht standhalten, als würde mich der nächste Windhauch einfach weggwehen. Als würde mir alles über den Kopf wachsen. Müde, das bin ich eigentlich immer. Das liegt an meinen Schlafstörungen, die mich nächte lang wach halten. Morgens bin ich dann fertig und muss zurück in den stressigen und hektischen Alltag. Schule alleine ist schon ziemlich anstrengend und dann sind da auch noch meine Freunde. Ich bin immer für sie da und höre ihnen gerne zu. Es macht mich glücklich wenn sie glücklich sind, wenn ich sie glücklich machen kann. Meine eigenen Problemer verrate ich keinem, das ist unnötige Belastung der anderen. Mir ist fast immmer kalt, und auch eine Decke oder Wärmflasche helfen da nichts... Und dann ist da auch noch meine Familie....Ich habe zwei Geschwister um die ich mich kümmern muss. Meine Eltern arbeiten durchgehend und kommen erst spät abends wieder zurück nachhause. Also schmeiße ich den Haushalt allein, koche,putze,mache die Wäsche und helfe meinen Geschwistern bei den Hausaufgaben. Aber ich mache es freiwillig, ohne Murren. Meine Famile gibt mir so viel,ich liebe sie, ich würde alles tun. Wenn dann alle im Bett sind setzte ich mich an die Hausafgaben, dann ist es meistens 11 uhr, immer unterschiedlich eigentlich. Tja und dann bin ich meistens die ganze nacht weg und beginne am nächsten morgen müde den alltag. Das alles geht seit etwa 2 jahren so, seit ich 11 Jahre alt bin, im moment bin ich 13 jahre alt und weiblich. Ich will keineswegs den anderen die Schuld für meine Schwäche geben. Ich alleine bin schuld das ich es nicht schaffe. Ich hasse diese schwäche so sehr, ich muss es einfach schaffen, sie verlassen sich auf mich!

Was kann ich gegen diese schreckliche schwäche tun?

Danke an alle, die sich die zeit genommen haben das zu lesen und mir zu antworten :3

LG ♥

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Hallo,

auf jeden Fall solltest du dich mit deinen Problemen an jemanden wenden. Weder deine Familie noch deine Freunde würden ein Gespräch als verschwendete Zeit betrachten.

Sollten deine Vorbehalte doch zu groß sein, kannst du dich noch immer auf die "Nummer gegen Kummer" verlassen. Seit 1980 hat der Verein Nummer gegen Kummer e.V. ein Netzwerk geschaffen, in dem inzwischen in allen Bundesländern insgesamt rund 2.900 Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen mitarbeiten. Unter der einheitlichen Telefonnummer 0800 1110333 gehen sie auf die großen und kleinen Sorgen der Kinder und Jugendlichen ein. Die Netzwerkstruktur macht es dabei möglich, unter der zentralen Rufnummer an insgesamt 94 Standorten in Deutschland lokale Ansprechpartner zu erreichen.

Mehr Informationen zum Thema Nummer gegen Kummer gibt es auf www.familien-wegweiser.de

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Ein Kind behält nach der Scheidung seiner Eltern den bisherigen Namen weiter. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Elternteil und sein neuer Ehegatte, welcher nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Dies geschieht durch Erklärung beim Standesamt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten das Kind in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben.

Mehr Informationen zum Thema Namensänderung unter www.familien-wegweiser.de

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Um im Alltag nicht ständig aneinander zu geraten, hilft es, wenn sich Eltern auf wichtige Grundsätze und Regeln festlegen. Wer nicht jedes Verhalten seines Kindes kritisch kommentiert, vermeidet in eine Spirale von Nörgelei und Drohung zu geraten. Vielmehr lohnt es sich zu überlegen:

Was ist mir grundsätzlich wichtig?

Hinter welchen Aussagen stehe ich hundertprozentig?

Wo sind das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen meines Kindes grundsätzlich in Gefahr?

Wo werden meine persönlichen Grenzen überschritten?

Wo geht es nur um alltäglichen Kleinkram?

Mehr Informationen zum Thema Pubertät unter www.familien-wegweiser.de

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Eine gesetzliche Regelung, ob und wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollten, gibt es nicht, aber Orientierungswerte. So empfiehlt der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern folgende Staffelung:

14-15 Jahre 25,00-30,00 Euro/Monat;

16-17 Jahre 35,00-45,00 Euro/Monat;

18 Jahre 70,00 Euro/Monat.

Mehr Informationen zum Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Eine gesetzliche Regelung, ob und wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollten, gibt es nicht, aber Orientierungswerte. So empfiehlt der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern folgende Staffelung:

12-13 Jahre 20,00-22,00 Euro/Monat;

14-15 Jahre 25,00-30,00 Euro/Monat;

16-17 Jahre 35,00-45,00 Euro/Monat;

18 Jahre 70,00 Euro/Monat.

Mehr Informationen zum Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Die Pubertät ist bei jedem Menschen unterschiedlich lang. Bei Mädchen beginnt sie erfahrungsgemäß zwischen dem 8. und 14. Lebensjahr, bei Jungen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr. Somit ist es schwierig, das Ende der Pubertät an einem bestimmten Alter festzumachen. In der Regel ist die körperliche Reife vom Mädchen zur Frau oder vom Jungen zum Mann früher abgeschlossen als die seelische. Ergebnisse aus der Hirnforschung deuten an, dass letztere bis etwa zum 25. Lebensjahr andauert.

Mehr Informationen zur Pubertät bei Mädchen und Jungen auf www.familien-wegweiser.de

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Eine gesetzliche Regelung, ob und wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollten, gibt es nicht, aber Orientierungswerte. So empfiehlt der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern folgende Staffelung:

14-15 Jahre 25,00-30,00 Euro/Monat;

16-17 Jahre 35,00-45,00 Euro/Monat;

18 Jahre 70,00 Euro/Monat.

Mehr Informationen zum Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Eltern können ihren Kindern Taschengeld geben, damit sie den Umgang mit Geld frühzeitig erlernen. Die Höhe des Taschengeldes hängt hierbei vom Einkommen der Eltern ab. Es gibt zwar keine gesetzlichen Regelungen, ob und wie viel Taschengeld Eltern ihrem Kind geben sollten, dafür aber Orientierungswerte. So empfiehlt der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern folgende Staffelung:

12-13 Jahre 20,00-22,00 Euro/Monat;

14-15 Jahre 25,00-30,00 Euro/Monat;

16-17 Jahre 35,00-45,00 Euro/Monat;

18 Jahre 70,00 Euro/Monat.

Mehr Informationen zum Taschengeld unter www.familien-wegweiser.de

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Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus gibt es das Kindergeld für Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren, bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Verdient ein Jugendlicher über 18 Jahre mehr als 8.004 Euro im Jahr, entfällt der Kindergeldanspruch. Grundsätzlich bestimmen die Eltern, wer von ihnen das Kindergeld bekommt, auch wenn das Kind selbst nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt.

Mehr Informationen zum Kindergeld auf www.familien-wegweiser.de

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