Hallo, ich bin selber Jugendwart und mische auch mal zwischen durch Mädchen und Jungs um die " Grüppchenbildung" in der Jugendfeuerwehr zu vermeiden, vorallem ab 16 Jahren, den die Jugendlichen sollen ja lernen zusammen zu arbeiten. Hast du das schon mal aus dieser Sicht gesehen?

Wenn ihr das absolut nicht wollt dann entweder mit eurem Jugendwart direkt reden oder mal den Wehrführer darauf ansprechen.

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Als Pseudonym kannst du alles verwenden, nur solltest du darauf achten dass das Pseudonym nicht schon von jemandem benutzt wird als beispiel die Tkkg Bücherreihe läuft unter Stefan Wolf obwohl es zig verschiedene Autoren gibt. Das Pseudonym Stefan Wolf ist deshalb geschütz vom Verlag

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Hallo wurde die Ecke mit Acryl abgezogen? Sowie es auf deinen Bildern aussieht nicht (Fugenband eingespachtelt). Mein Vorschlag wäre Ecke mit Säge einschneiden beide Seiten verspachtelt so das der Schnitt nicht verschlossen wird und dann die Ecke mit dehnbarer Acrylmasse sauber verschließen und abziehen.

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Hallo, die beiden ersten Antworten haben beide recht zusätzlich würde ich noch nach hacken ob eine Haftbrücke verwendet worden ist sollte auch bei Estrich mit Kunstharz verwendet werden. Dehnfugen gerade am Kamin müssen grundsätzlich sein.

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Ist es ein Haus von der "Stange" oder für dich geplant?  Am besten einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen  (meist übernimmt der Rechtschutz die kosten). Oder einen der Gebäudeversicherung den es geht hier wie mir scheint wirklich um Brandschut . Und bitte kein Abnahme Protokoll unterschreibe bevor das nicht geklärt ist 

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Hallo, der Most ist nicht giftig die Gährung war noch nicht richtig abgeschloßen.Dein Vater soll den Jungwein nochmals in gährung bringen aber nicht mit Zucker(sonst wird der Alkoholgehalt zu hoch) sondern mit Hefe. die ersten 3Tg jeden Tg umrühren dann stehen lassen, und auf die Oberflache ein Schwefelpulver geben, bis der Gährspund min 3Tg keine Reaktion mehr zeigt.Indieser Zeit absolut keine Bewegung des Gefäßes. dann kann er den Wein nach weiteren 4-5 Wochen absaugen. und Prost ohne Durchfall

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es kommt darauf an wie hoch deine Auslöse ist und ob es im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Steht im ABV das der AG für die unterunft zu 100% aufkommt darf er dir nichts abziehen, wenn du nicht schriftliches hast kannst du dich auch mal im Netz über deinen Tariefvertrag erkundigen.

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