Hi

Mann da habt ihr aber einen klasse verdienst. Ich bin auch Zeitungsausträgerin und das schon seid knapp 8 Jahren aber wir verdienen hier nicht so viel. Also ich verteile hier die WAZ ( Westdeutsche Allgemeine) und mein Tragelohn pro Stück ist 1,39€ dann bekomme ich noch einen Nachtzuschlag pro Stück das sind 0,31€ pro Stück. Der Beilagenstücklohn ( also Werbung in der Zeitung) liegt bei 0,15€. Dann hab ich noch den Zustelllohn für die Fremdobjekte wie z.b. FAZ , WLT , TAZ , FR , FTD und WLK und nun halt dich fest der beläuft sich bei uns auf 0,17€ pro Stück und nicht mehr:-( und Kilometergeld bekomme ich noch  das sind 0,18€ pro gefahrenen Kilometer. Ich habe insgesamt 4 Reviere da komme ich auf folgende Stückzahl. NRZ und WAZ zusammen ( ist ja ein Preis) 242 Stück + 31 Fremdobjekte wie FAZ,FTD u.s.w ich arbeite auf Lohnsteuerklasse 4 mit einem Kinderfreibetrag von 0,5. Wir arbeiten auch 6 Tage in der Woche und fangen nachts um 00:30 Uhr an und sind dann meistens so gegen 05.00 Uhr zu hause ausser wenn die Zeitungen mal was dicker sind wegen Werbung und so dann kann es auch schonmal 06.00 Uhr werden. Wir müssen auch um 06.00 Uhr fertig sein mit austragen. Also zu guter letzt ich hatte auf meiner Verdienstabrechnung für April 2011 ein Gesamtbrutto von 259,20€ und Gesetzliches Netto 259,20€. Glaub mal für das Geld würde kein Arbeitsloser sich jede nacht bei Wind und Wetter aus dem Bett quehlen. Ich habe nur den einen Nachteil ich mache die Arbeit total gerne den wenn es nicht so wäre ich glaube dann hätte ich scho längst gekündigt. Ich muß mich eh mal erkundigen wieviel der AG zahlen muß bei Minijob auf Geringfügigerbasis.

...zur Antwort

Na da er erst 20 Jahre alt ist kann er Glück haben und noch nach Jugenddtrafrecht verurteilt werden.Um jemanden mit dieser Tat zu beeindrucken ist echt dumm den das Gericht sieht sowas nicht als strafmildernd an. Er sollte sich aber freiwillig einer Untersuchung unterziehen um dem Gericht Glaubhaft zu machen das er im Moment an Bewusstseinsveränderung durch einnahme von Antidepressiva leidet. Dies könnte dann strafmildernd für ihn sein. Im schlmmsten Fall wird er nach Erwaschenen Recht verurteilt. Wenn er den Kredit ausgezahlt bekommen hat dann ist es eine vollendete Handlung und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe bestraft werden. Sollte er das Geld nicht ausgezahlt bekommen haben dann liegt es im ermessen des Gerichtes ob die daraus eine unvollendete Handlung machen und die würde mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wie gesagt das sind alles eigene Erfahrungen und Verurteilungen nach dem Erwaschenenstrafrecht.Da dein Bekannter aber vorher noch nicht strafrechtlch in Erscheinung getreten ist und so wie es sich anhört auch ein gefestigtes und soziales Umfeld hat denke ich mal wird das Gericht von einer positiven Sozialprognosse ausgehen und er wird mit einer Geldstrafe davon kommen. Dein Bekannter handelte in dem vorgenannten Fall um sich eine vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Es kommt drauf an wie hoch die Geldstrafe sein wird wenn er eine bekommen sollte. Geldstrafen ab 90 Tagessätzen werden im großen Führungszeugniss eingetragen sein. Dies kann er aber nach einer bestimmten Zeit auch wieder löschen lassen. Leider weiß ich nicht wie lange das sein wird. Trotz allem würde ich deinem Bekannten empfehlen sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.

...zur Antwort

Leider kann ich in den Pachtvertrag nicht einsehen da der Vermieter ihn mir immer noch nicht übergeben hat. Desweitern hat er mich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen wo ich eine Kopie auch noch nicht erhalten habe. Also bin ich heute Morgen zum Amtsgericht hin habe denen das auch alles so erklärt und habe prommt 2 std. meine Beglaubigte Abschrift sowie die Ausfertigung des Beschlusses in der Hand. Da es nun schon fast 13.00 uhr war kann sich ja jeder denken wie schwer es ist auf einem Fr. und um diese Uhrzeit noch einen Gerichtsvollzieher zubekommen. Vorallen weil der Antragsgegner nicht in der selben Stadt wohnt. Nach einigem Telefonieren hatte ich dann endlich einen GV an der Strippe. Der sagte dann zu mir bringen sie mir die Sachen vorbei dann stelle ich zu. Ist ja alles gut und schön aber ich bin im Moment nicht Mobil und weiß nicht wie ich die 90 Km zu ihm kommen soll. Jetzt soll ich es mit dert Post schicken. Aber das dauert ja uach wieder. Ich also den Antragsgegner angerufen auf raten des GV. Er möchte sich bitte auf den weg zum Objekt machen und mir die Schlüssel aushändigen. Von wegen Pustekuchen der rührt sich nicht. Also muß ich wieder warten. ODER KANN ICH DIE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG VIELLEICHT AUCH DURCH DIE POLIZEI ODER SO ZUSTELLEN LASSEN????

...zur Antwort