Hallo, Im Jahr 2007 ist ein neues Gesetz eingeführt wurden das Anti-Stalking-Gesetz §238, zum Stalking gehört auch der von dir beschriebene Telefonterror.Deine Bekannt sollte bei der Polizei Anzeige erstatten. Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Viel Glück

...zur Antwort

Hallo, wenn Sie den Wagen erworben haben und Sie sich darüber nicht im klaren waren das es sich um einen Unfallwagen handelt, da Sie vom Verkäufer vor Vertragsabschließung nicht drauf hingewiesen wurden, handelt es sich nach §123 BGB um eine Arglistige Täuschung. Dies ist Anfechtbar nach § 142 BGB, will heißen das Sie durch Ihre Erklärung den Vertrag rückwirkend nichtig machen können.Wollen sie trotzdem an Ihrem Vertrag weiter Festhalten so steht Ihnen dies frei.

ich hoffe das ich Ihnen weiter Helfen konnte

...zur Antwort