Hallo Karo
ich empfehle dir, dich auf jeden Fall beraten zu lassen, jedoch NICHT bei der Handwerkskammer, da diese eher den Interessen der Betriebe nachkommt. Ich würde mich bei der QaAAB ( Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb) beraten lassen oder den zuständigen Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt aufsuchen. Desweiteren ist eine mündliche Kündigung nicht rechtwirksam lt. § 623 BGB. Eine fristlose Kündigung ist zudem nur unter Angaben besonderer Gründe möglich. Eine Kündigung kann nur unter vorheriger Abmahnung erfolgen. Unter Umständen ist dir zu empfehlen, juristische Hilfe aufzusuchen.
Freundliche Grüße
Erichstroh