Nicht trotzdem, sondern weil du 14 Stunden geschlafen hast.

...zur Antwort

Bei der Polizei. Die Nachfrage ist allerdings sinnfrei, da auf dem Ausweis dein Name und deine Adresse stehen, man kann dich also problemlos kontaktieren. Melde ihn als verloren.

...zur Antwort
Gerichtsvollzieher vor der Tür nach 1. Mahnung!?

Also. Ich habe von meiner Krankenkasse am Samstag einen Mahnbrief von über 1000 Euro bekommen weil ich angeblich 2 Monate keine Beiträge gezahlt hatte... Obwohl ich damals mit der Krankenkasse telefoniert hatte und man mir sagte ich könne wieder mit meinem Vater familienversichert sein. Nach einem ganzen Jahr bekomme ich also einen Brief, total unausführlich geschrieben ich solle innerhalb einer Woche 1000 Euro begleichen sonst würde man meine Karte sperren. Montag rief ich da also an was zum Teufel das soll? Man hätte mir das ganze Jahr über schön Mahnungen geschickt, man konnte mir komischerweise aber nicht sagen wohin die Post ging. ( da sich meine Adresse geändert hat) habe die Adresse damals schon mitgeteilt. Habe oftmals mit der Krankenkasse telefoniert wegen einer Neuen GevK und und und nie hat man mir auch nur einmal gesagt das ich einen Betrag zu bezahlen hab!? Jedenfalls sagte mir die völlig inkompetente Dame die schicke mir einen Antrag den ich ausfüllen muss und dann legt sich das bestimmt wieder. 2 Tage später steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür! Hab ich wieder angerufen, was das solle, ja das hätte sich überschnitten. Antrag kommt heute oder morgen... Habe natürlich beim Gerichtsvollzieher einen wiederspruch eingelegt. Wie ist die Rechtslage ? Kann man nach quasi 1 Mahnung und obwohl man es geklärt hat 2 Tage später einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken? Da das die erste Mahnung war die bei mir angekommen ist. Diese Krankenkasse ist völlig dämlich niemand wusste von nichts mir hat man nie was an die neue Adresse gwschickt obwohl sie längst angegeben war.

...zum Beitrag

Nein. Sicher dass das der Gerichtsvollzieher und kein Inkassounternehmen war? Den GV interessiert kein Widerspruch, der vollstreckt ohne Wenn und Aber.

...zur Antwort

Erscheine zur Vorladung, höre dir an was dir vorgeworfen wird, gib an dass du dich nicht äußern wirst dun verabschiede dich höflich. Danach nochmal hier fragen und ggf an einen Anwalt wenden.

...zur Antwort

Nein, du kannst nicht an besitmmten Tagen eine andere Versicherung haben. Fragt mal bei der Versicherung an, was der Spaß kosten würde. Wird auch nicht mehr sein als das, was du vorhast.

...zur Antwort

Welcher Schaden ist dir entstanden? Kannst du das nachweisen?

...zur Antwort

Verfahren wird eingestellt, schlimmstenfalls gegen Auflage von Arbeitsstunden. Welche Straftat soll überhaupt begangen worden sein?

...zur Antwort

Kontaktiere die Website und schildere dein Problem.

...zur Antwort

Woher meint ihr das zu wissen? Die werden ja kaum -5 Grad in der Wohnung haben.

...zur Antwort

Wieso soll er dich kostenlos behandeln?

...zur Antwort

Partition. Nein.

...zur Antwort

Lass den Nachbarn reden, so ein Unsinn.

...zur Antwort

Du bist dann Österreicher mit allen Rechten und Pflichten, so auch der Wehrpflicht.

oder kicken die mich wieder wenn ich nicht gehe?

Noch besser, sie holen dich ab.

...zur Antwort