Folgenden Fall habe ich gerade im Freundeskreis & mich würden da mal andere Meinungen interessieren:
Die Tochter studiert & wohnt auswärts (200 km entfernt). Gemeldet ist sie bei den Eltern & am Studienort, wobei ich nicht weiß, was Haupt- & Zweitwohnsitz ist.
Finanziert wird das Ganze mit Bafög & 250 € Unterhalt durch die Eltern.
Die Tochter kommt aber jedes Wochenende nach Hause (Freitag Nachmittag – Montag früh) & beansprucht ihr altes Zimmer. In dieser Zeit verlangt & fordert sie dort quasi „Vollpension“: voller Kühlschrank (und am besten nur Marken-Lebensmittel), Essen bestellen auf Kosten der Eltern, vollgetanktes Auto der Mutter zu ihrer Verfügung usw.
Das verursacht natürlich Kosten & daher haben die Eltern bisher das Kindergeld einbehalten.
Nun ist die Tochter aber der Meinung ihr stehe das Kindergeld auch noch zusätzlich zu, denn sie wohne ja auswärts. Und die Eltern sollen doch bitte das ganze Kindergeld aus den ersten 2 Semestern des Studiums rückwirkend in einer Summe an sie überweisen, man habe ihr da ja etwas vorenthalten, was ihr zustehen würde.
Unabhängig vom Verhalten der Tochter: wie ist hier die rechtliche Lage?
Wem steht in einem solchem Fall: „auswärts wohnende Kinder, die im Elternhaus aber noch Kosten verursachen“ das Kindergeld zu?
Zumal die Eltern auch Unterhalt über der Höhe des Kindergeldes zahlen