Wenn dadurch eine psychische Belastung entsteht übernimmt die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie (bei zugelassenen Leistungserbringern).
mal kurz ne andere Frage:
was wird dir denn abgelehnt? ist die Behandlung nicht zugelassen? Privatarzt? nicht medizinisch notwendig?
wenn es medizinisch notwendig ist kann der Arzt die Kosten für das Anlegen direkt über die Krankenversicherungskarte abrechen.
Ich den meisten fällen ist dies jedoch eine reine kosmetische OP für die die Krankenkasse in der Regel nicht aufkommt.
Nein das geht nicht.
Selbst die Krankenkasssen weis nicht welche Behandlung beim Arzt gemacht wird oder was er verschreibt.
Der Arzt rechnet nicht direkt mit der Krankenkasse ab sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Daher wird niemand außer dir erfahren, beim wem was wo wie gemacht wurde.
mal ne kurze antwort.
Impfungen werden von der STIKO vorgeschrieben. Hep.A ist z.B. für medizinisches Personal vorgeschrieben.
Da du die Impfung mehr oder weniger für die Arbeit brauchst muss auch der Arbeitgeber grds. diese Impfung zahlen!!
Macht der das nicht, benötigt die KK ein Schreiben vom AG, dass dieser die Kosten nicht übernimmt. Dann werden diese von der KK erstattet.
In diesem Fall musst du allerdings in Vorleistung treten. Die Kosten können nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden.
Mfg