Das ist nicht richtig was man hier schreibt. Ich hab bis vor kurzem bei der Vers. gearbeitet, Du kannst nur von Deinen Eltern oder Geschwister (Verwandte ersten Grad) die SF übernehmen und dann nur soviele wie du selbst hättest erfahren können. Führerscheinkopie wird da auch immer verlangt. Sorry! Das Beste ist es den SF von der Oma auf Vater oder Mutter zu übertragen und den Wagen über einen der beide zu versichern, aber mit beliebigen Nutzern. Nach ein paar gefahrenen Jahren kannst du den dann von Vater oder Mutter übernehemen.

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Also, dann geb ich meinen Senf auch mal dazu! Der Makler liegt falsch, der Polarfuchs hat ganz recht, ich hab bis vor kurzem bei einer großen Kfz-Vers. gearbeitet. Die Gesellschaften sehen es nicht gerne,wenn abweichende Halterschaft vorliegt, weil es bei Streitigkeiten in der Partnerschaft oder auch in der Fam. dann meist die Gesellschaft das nachsehne hat. Die Vers. wird es wohl kaum anbieten, aber manchmal machen die das trotzdem. Mit dem Erwerb hat derHans recht, es zählt IMMER das Ausstellungsdatum, pech würde ich sagen. Die Prozente kannst du auch nur übernehmen, wenn du so viele Jahre UNFALLFREI gefahren bist, wie du übernehmen willst, z.B. SFR 4, dann musst du auch 14 Jahre UNFALLFREI gefahren sein. Wenn du nur 1 Jahr den Führerschein hast, kannst du auch nur 1 Jahr übernehmen. Hoffe du fähst nun vorsichtiger... grins

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so weit so gut, tolle Antwort von "Schnitzerlberger", du musst aber nicht nur deine Chef im Hauptjob, wenn du einen hast informieren, sondern auch ALLE bei den du einen Minijob machst. Die müssen dann Sozialvers. zahlen und das machen die wenigsten. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ohne Hauptjob und mein MInijobchef hat mir untersagt einen zweiten anzunehmen, es sei denn ich komm bei ihm nicht auch die 399/400 €. Also vorsichtig bei mehreren Minijobs.

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Ich hatte damals genau das gleiche Problem, erst wollte mich keiner und als ich dann einen TZ-Job angenommen hab, kam das super Angebot. Mein Chef vom TZ-Job hat mir sofort einen Aufhebungsvertrag gegeben und ich konnte ganz in Ruhe meine Ausbildung anfangen. Mein Ausbilder fand das super von mir, so wie "ofi21" schon geschrieben hat, dass ist der beste Weg. Lügen bringen gar nichts, außer Ärger und am Ende haste gar keine Stelle. Als bleib beider Wahrheit, wenn die dich wirklich wollen, wird ihnen das eher gefallen.

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Also wenn man genau 400 € bekommt wird das versteuert. Die Antwort von Elkevogel ist schon super, aber ihr müsst 399 € vereinbaren. Für den Chef ist das auch ein Vorteil.

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Vielleicht ist meine Antwort noch nicht zu spät, was dir bisher gesagt wurde ist richtg, aber du kannst auch die Prozente aus der Firma wo du den Firmenwagen gefahren hast, nach der Dienstwagenregelung übernehmen. Frag mal bei der Versicherung genau nach, vielleicht kommt da noch mehr zusammen, als nur SFK 7.

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... und um deine Frage genau zubeantworten, die evb früher Doppelkarte musst du dir von der Versicherung nennen lassen, bei der du den Wagen anmeldest.

Völlig richtig ist das es am günstigsten ist, wenn du den Wagen über deine Mutter laufen lässt, nach 2 Jahren kannst sie dir dann die %te übertragen, aber nur die die du selbst erfahren hättest, also statt 4 nur 2, ist aber für Anfänger auch schon mal klasse.

Um den genauen Betrag rauszufinden sind HSN und TSN (Herstellerschlüsselnr. und Typschlüsselnr.) sehr wichtig, je höher die sind, desto höher auch der Beitrag.

2133,60 € winde ich wahnsinn!

Versuchs echt mal über Direktversicherer, allerdings wollen die Versicherungen IMMER gerne beide Fzg. bei sich haben, gleich oder zum nächten 1.1.

Viel Glück und gute Fahrt

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Du kannst dir die Karte mailen lassen als pdf und dann in Farbe ausdrucken. Wichtig dabei ist, wirklich die Farbe und beide Seiten.

Gute Fahrt und viel Glück

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Hallo,

vielleicht hab ihr die Möglichkeit das Fzg. über die Eltern anzumelden und zuversichern. Das Fzg. läuft dann als Zweitwagen, dann ist der SFR (Schadenfreiheitsrabett) nicht so hoch. Ihr solltet bei dem Kauf eine niedrige Typ- und Regionalklasse achten, umso höher umso teuer. Die VHV bietet sowas günstig an, einfach mal anrufen und fragen was es kostet, wenn das Fzg. über die Eltern läuft und was es für dich kostet mit 3 Jahren Fahrerlaubnis. Bin der Meinung da gibt es auch einen Möglichkeit, 1.500 € ist echt viel. Wichtig ist auch die Kfz-Steuer, die kann euch das Finanzamt sagen, dazu braucht ihr die Fzg.-daten.

Viel Glück

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Bei der VHV z. B.  wird die verbesserte Zweiwagenregelung mit SFR2 angeboten, dass sind dann 85%. Wenn die Tochter irgendwann den SFR übernehmen soll, werden die 2 Jahre vom SFR der gerade erfahren wurde abgezogen, d. h. wenn es sich um SFR6 handelt bekommt die Tochter nur SFR4, da sie ja selber nur 4 Jahre gefahren ist.

Einfach mal im Kundencenter anrufen und tel. ein Angebot einholen., die können dann auch noch mehr auskunft geben. Gute Fahrt

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Ja, die evb ist eine vorläufige Versicherung, allerdings nur Haftpflicht. Du kannst mit der Versicherung aber absprechen, das ein Vermerk gemacht wird, indem steht das Dein Fahrzeug ab Zulassung auch Voll- oder Teilkasko versichert sein soll. Auf jedenfall ist das Fzg. nach Zulassung 4 Wochen Haftpflicht versichert, d. h. die Versicherung haftet für Schäden bei anderen. Fahr vorsichtig

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Die bisherigen Antworten sind nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Man kann den Zweitwagen bei einer anderen Gesellschaft versichern, klar sehen die das nicht gerne, besser ist beide bei einer Gesellschaft zu haben. Der Zweitwagen wird in SF2 eingestuft, weil bereits ein Erstwagen mit mind. SF2 vorhanden ist. Falls beide Fzg. wirklich nur von EINER Person gefahren wird, z. B. Sommer/Winter können sogar beide in SF25 eingestuft werden. VHV bietet sowas an. Wenn man später die Gesellschaft wechseln möchte, kein Problem, letzte Police mit dem Hinweis "Sonderregelung" beim Antrag mit abgeben, dann wird diese in der Regel auch übernommen, weiß ich zumindestens von der VHV.

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Den Zweitwagen kann du nur mit den gleichen % fahren, wenn kein anderer beide Wagen nutzt, d.h. beide Wagen dürfen nur von dir gefahren werden. Viele Versicherer bieten die Zweitwagenregelung nur an wenn der Erstwagen bereits dort ist oder zum 1.1. dazu kommt. Vielleicht einfach mal bei den Gesellschaften anrufen und Angebot einholen, dass ist die beste Lösung und auch die schnellste, die kennen sich aus.

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Leider ist das Geld weg, der Versicherungsnehmer ist dafür verantwortlich der Versicherung mitzuteilen das sich die Fahrleistung ändert. Woher sollen die das alles denn auch wissen?! Sorry

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Hallo, es gibt ein Formular das der Arbeitgeber ausfüllen muss. Die VHV Versicherung bietet die Übernahme von Dienstfahrzeugprotzente an. Einfach mal anrufen.Phoenix29 sollte seine Meinung für sich behalten, es ist Dein gutes Recht!!! Viel Erfolg

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Wenn das Fzg. eh schon auf die angemeldet war,kannst du es mit einer eVB auf deinen neuen Wohnsitz ummelden, oder von deinem Vater auf dich ummelden, da ändert sich das Kennzeichen sowieso. Würde mir von der Versicherung ausrechnen lassen, wie hoch der Beitrag wären, wenn du die Prozente übernimmst, dann läuft alles auf dich. Abweichende Halterschaft ist meinst teurer.

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Wenn das Fzg. vom Vater auf die Schwiegermutter umgemeldet wird, ist es wie einen Abmeldung zu sehen und die Prozente sind für ein neues Fzg. frei. Also an dem Tag wo das jetzige Fzg. umgemeldet(abgemeldet) wird, kann ein neues angemeldet werden. Die Schwester muss sich von der Vers. des Vater eine eVB geben lassen und kann dann das neue Fzg. anmelden. Für die Ummeldung benötigt ihr auch eine eVB.

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Die Antw. von "suzisorglos" ist schon richtig,wenn man die Schadensfreiheitsklasse nachweisen kann (alte Police, erfagen bei alter Versicherung) bekommt man meinst auch nach 10 Jahren seine Prozente. Sie können nur nicht übertragen werden.

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