Du baust den Barcelona-Fan-Shop komplett aus. Dann spielst du immer Level 40. dann bekommst du pro Runde etwas über 1100xp und damit nach 10 x spielen 7 Diamanten, weil du ein Level (10000Xp) erreicht hast. Und 1x täglich mit 500 Münzen im Casino spielen bis du 15 Diamanten gewonnen hast.
Haha das muss man für 8000$ im Kaufmodus kaufen! Und kann nur des dumme Ding angucken...
Hab das selbe Problem...
Wieso bekommst Du kein BAB? Ablehnungsgrund? Ich mache z.Z. auch eine Ausbildung und bei mir wurde auch erstmal BAB abgelehnt. Ich glaube die auf dem Amt machen das grundsätzlich so. Nach meinem Widerspruch erhalte ich nun 537,-€ BAB, 136,-€ Wohngeld, 556,-€ Ausbildungsvergütung, 579,-€ Unterhaltsvorschuss und 773,-€ Kindergeld. Evtl. ist bei Dir KInderzuschlag (Beantragt man bei der zuständigen Kindergeldkasse) noch ein Thema. Wie oben schon gesagt wurde, erstmal alles schriftlich beantragen. Und falls Dir was abgelehnt wird, geh damit zur Caritas, Diakonie oder einem anderen sozialen Dienst. Die helfen Dir einen Widerspruch zu begründen und zu formulieren. Das hilft wirklich! Wohngeld bei mir zuerst: 126,-€ nach dem Widerspruch 136,-€. BAB zuerst: 0,-€ nach dem Widerspruch 537,-€. Außerdem kann man beim Arbeitsamt noch separat einen Zuschuss für die Kinderbetreuung geltend machen. Dies wurde in meinem BAB allerdings schon mit reingerechnet. Viel Glück!
mehrere monate. du musst dazu verschiedene seminare besuchen. setze dich am besten mit einem tagesmütterverein/verband in deiner nähe in verbindung. das zuständige jugendamt kann dir sicher die adresse geben.
hallo, in der regel ist es so, dass die sachbearbeiter immer einen gewissen spielraum haben. wenn ihr das richtig formuliert, weshalb ihr diese wohnung wollt/braucht, könnte schon sein, dass ihr einziehen dürft. sehr wahrscheinlich müsstet ihr dann daber die 20€ aus eigener tasche bzw. aus der regelleistung deiner freundin draufzahlen.
Hallo, offensichtlich geben hier einige Leute einfach nur Ihre Meinung kund ohne die rechtlichen Vorgaben zu kennen. Eine schwangere kann auch während der Probezeit NICHT gekündigt werden, es sei denn die zuständige Arbeitsaufsichtsbehörde stimmt der kündigung zu. Eine Schwangere muss beim Einstellungsgespräch NICHT sagen dass sie schwanger ist. Die Frage nach einer Schwangerschaft seitens des Arbeitgebers ist sogar unzulässig und darf daher von der Arbeitnehmerin sogar mit einer Lüge beantwortet werden. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass Schwangere auf dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrere Schwangerschaft diskriminiert werden. Sie sollen die selben Chancen bekommen wie Nichtschwangere.