Hallo,
sie muss sich bei den Versicherungen oder Bank innerhalb 24 Std. gemeldet haben.
Diese werden an Sie ausbezahlt wenn nur sie Bezugsberechtigte ist und auch eine Sterbeurkunde vorgelegt hat..
Dann wird sie vom Nachlassgericht angeschrieben, was und wie viel sie erhalten hat
-diese Angaben müssen gemacht werden.
Ja..., die Bank meldet dem FA aber als Ehefrau hat sie einen sehr gr. Spielraum wie Freibetrag, somit braucht sie keine Angst haben.
Die Söhne können die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist ablehnen.
Die Erbschaftsauseinandersetzung kann unter den Erben durch einen Anwalt geklärt werden. Ja, die Erbschaft muss gegenüber Jobcenter angegeben werden.
Anteil ist: 1/2 Mutter und je 1/4 den Söhnen
Man kann sicher auch untereinander einiges regeln aber das Vertrauen muss untereinander sehr groß sein. Erben streiten sich gerne über Erbschaft, auch wenn es sich nicht um das gr. Vermögen handelt. Da sind Eltern keine Eltern mehr und Geschwister sind keine Geschwister mehr -es ist armselig aber wahr!
Es ist sehr anstrengend und nervig aber am besten einen Anwalt hinzuziehen. Und, auch aufpassen was für einen Anwalt denn, wenn Anwälte Erbschaft hören, mögen sie Geld verdienen -gilt sicher nicht für alle Anwälte aber auch diese Erfahrung musste ich machen. Da bedeutet mehr ausgegeben als eingenommen.
Gruß und viel Kraft wünsche ich Euch.
Eine ganz große Bitte: Nicht wegen Erbschaft gegeneinander sein denn Geld ist ganz schnell weg aber Familie ist und bleibt wichtig :-)