Frage
Antwort
Nein, das Elterngeld wird anhand der Zeit vor dem Mutterschutz ermittelt. In der Zeit, in der Mutterschutzgeld empfangen wird, wird dieses jedoch aufs Elterngeld angerechnet, d.h., in der Regel kriegt man nur das Mutterschutzgeld, da dieses oft höher ist.