Wenn du eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht hast, besteht nach §17 TVAöD ein rechtlicher Anspruch auf die 400 Euro UND das auch noch ohne zusatzversorgungsabgaben
Höchstwarscheinlich nur werbung für eine neue Serie. Auf der website wird auf "Capitol Versicherung" verwiesen bzw für diese werbung gemacht. Das erinnert sehr an Stromberg - die serie
über einen anbieter, zB. arcor Telekom etc
Es steht in keinem deutschen Gesetz geschrieben wie lange ein Kind oder Jugendlicher draußen bleiben darf. Das ist ein irrglaube! WENN die Polizei oder das Ordnungsamt dich nach Hause bringt, dann machen die das, weil du dich an einem Jugendgefährdenden Ort aufhältst (steht im §8 Jugendschutzgesetz). Rechtliche Konsequenzen hat dies keine. Wenn es jedoch öfter passiert könnnte das Jugendamt informiert werden.
Also merk dir: es ist egal ob 15 oder 16 oder 17, du kannst so lange draßen bleiben wie du willst, rein rechtlich gesehen. Nur an gefählichen Orten sollte man sich, besonders wenn es dunkel ist, nicht aufhalten als Minderjähriger.
ja trotzdem wäre es leider illegal... das war mal bei den nintendo spielen so, da haben alle gesagt welche man original besitzt, die darf man auch nochmal als ROM downloaden, glaube ich aber auch nicht... Kaufs dir doch einfach in einem onlineshop aus österreich :D selbstschuld dieses "deutschland" wenn ihm dann die steuern dafür entgehen...
man man man wie wäre es mit nachlesen (an alle hier!) Hier steht es:
§ 923 Grenzbaum (BGB) (1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.
Vieles ist auch durch interne Dienstvorschriften geregelt und manches berboten, aber ich mein das sind Polizisten, was willst du tun. Die haben ja auch einen gefährlichen Job, da sollte man über sowas schon mal hinweg sehen können...
Das "Überholen" ist im §5 StVO geregelt.
Nimm Kontakt auf! Ob er dich mag oder nicht findeste schon herraus, nach der 1. 2. SMS.
Mein Motto: nicht immer nur die jungs müssen den ersten Schritt machen!
Die Stromzufuhr heimlich zu kappen wäre selbstjustiz... gemäß Landesimmissionsschutzgesetz ist zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. Ruf die Polizei, oder das Ordnungsamt deiner Stadt an. Die dürfen die Namen der Beschwerdeführer nicht weitergeben.
Das liegt eben daran das die Mehrheit immer nur die gleichen Parteien wählt und die Jungen Leute nicht wählen gehen.... ich nenne das Verbot Gesetztes-Floskel, weil es nur wegen diesen Amoklauf, wie eine floskel, einfach mal verboten wurde, um einige dumme zufrieden zu stellen
Ein verstoß gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) besteht nicht. Jedoch könnte es ein Mißbrauch von Titeln, gemäß §132a Absatz 1 Nr. 1 StGB, sein.
Nach Landesimmisionsschutzgesetz NRW (und in den anderen Bundesländern gleich) gilt die Nachtruhe zwischen 22-6 Uhr. Am besten mal ein Lärmprotokoll führen und der zuständigen Behörde zuführen (Ordnungsamt; Polizei).
In der Stadt Neuss ist es zB. nur an Werktagen zwischen 8 und 19 Uhr erlaubt. Steht manchmal in der Strassenordnung der jeweiligen Stadt geschrieben. Die Strassenordnung müsste man eigentlich auf der Website seiner Stadt bekommen.
Der Vetrag ist Unwirksam wenn die Gesetzlichen Vetreter (Eltern) dem Abschluss des Vetrages nicht zugestimmt haben;
§§ 106, 107 BGB und besonders Interessant § 108 BGB:
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Kinder und Jugendliche (1-18 Jährige) dürfen so lange draussen bleiben wie Sie wollen, bzw. die Eltern es erlauben! Wie schon erwähnt ist lediglich der Aufenthalt in Discotheken etc. geregelt. Jedoch dürfen sich Jugendliche nicht an Jugendgefährdenden Orten aufhalten (§8 JuSchG).