Korrektur: Aktuelles Netzteil hat nur 250W (Model: HP-D2508E0, "treppenförmige" Bauart).

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Liebe Sophia vom gutefrage.net-support,

wie kommen Sie darauf, daß´ich eine Frage doppelt gestellt habe (siehe deren abweichende Inhalte)?

Ich bitte deshalb darum, stärker zu differenzieren und die entfernte Frage kurzfristig wieder einzustellen.

Grüße elfzwoelf

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Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen, die allerdings sehr widersprüchlich sind.

Die Frage meinte die rechtliche Seite des Ganzen.

An wen ist eine Beschwerde über unakzeptable Zustände imZusammenhang mit Schultoiletten im Hinblick auf nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen am effektivsten zu richten?

Grüße

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Hallo,

nach meinem Kenntnisstand trifft das Folgende zu:

Da in jedem Fall die Interessen der Kinder vorrangig zu berücksichtigen sind und für die Kinder in deren (unabhängig vom Verhältnis ihrer Eltern stets weiterbestehenden) Familiensystem beide Elternteile gleichwertig und gleich wichtig sind, dürfte es außer bei Fällen von Kindeswohlgefährdung und Erreichen der Eingriffsschwellen nach BGB §1666 keinerlei Vorteile des alleinigen Sorgerechts geben. Die Interessen der Elternteile sind nachrangig. Wer als Elternteil auf Elternebene blockiert, mißachtet den Vorrang der Interessen der Kinder.

Ist daran etwas nicht richtig? Wenn ja, was genau?

Grüße

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Hallo,

danke für die bisherigen Rückmeldungen.

Ist es auch möglich, diese Stelle "kommissarisch" zu besetzen und erst danach mit der Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen?

Grüße

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Hallo zusammen,

inzwischen habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Fernseher selbständig gemäß einer Liste von einer Signal-Quelle zur nächsten schaltet. Er verharrt nach jedem Umschaltvorgang etwas bei der entsprechenden Signal-Quelle, um dann zur nächsten Signal-Quelle zu schalten usw..

Wie kann man konstruktiv in diesen Zyklus eingreifen?

Grüße

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Wer kennt sich da aus?

Grüße

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Hallo,

sind hier keine Fernseh-Spezialisten?

Kann das am DVB-T-Signal bzw. am Weg des Signals von der Antenne zum Fernseher liegen?

Grüße

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Hallo zusammen,

zunächst danke für die bisherigen Rückmeldungen.

Woraus geht zwingend hervor, daß die Vepflichtung zur Rückzahlung der Kaution usw. nicht beim neuen Eigentümer der Wohnung, obwohl er diese Wohnung erst nach Ende des Mietverhältnisses gekauft hat, liegt?

Grüße

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Hallo zusammen,

zunächst danke für die bisherigen Rückmeldungen.

Woraus geht zwingend hervor, daß die Vepflichtung zur Rückzahlung der Kaution usw. nicht beim neuen Eigentümer der Wohnung, obwohl er diese Wohnung erst nach Ende des Mietverhältnisses gekauft hat, liegt?

Grüße

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Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten.

Lasse die betroffene Spülmaschine gerade leer laufen und öffne ab und zu schnell die Tür.

Dabei ist zu beobachten, daß Wasser oben aus den Dreharmen kommt.

Allerdings war nicht zu beobachten, daß sich die Drehflügel drehen. Diese scheinen ihre Lage überhaupt nicht zu ändern.

Woran liegt das? Wie ist das zu beheben?

Grüße

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Hallo,

was ist als Gläubiger besonders zu beachten (z. B. Fristen etc.)?

Müssen Gläubiger informiert werden, wenn ein Schuldner Privatinsolvenz anmeldet? Wenn ja, von wem?

Grüße

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Hallo,

es soll zur Beantwortung der Fragen nicht als sicher angenommen werden, daß die Mietkaution vom übrigen Vermögen des Schuldners getrennt gehalten wurde.

Wer ist nach aktuellen Stand der Rechtssprechung zur Abwicklung des "Verhältnisses" (Rückzahlung Mietkaution, Abrechnung Betriebs- und Heizkosten) verpflichtet - der Schuldner oder der Zwangsverwalter?

Grüße

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Hallo,

sind die älteren Urteile zu diesem Themenbereich denn nicht überholt mit der uneingeschränkt erscheinenden Begründung, daß der Schuldner nicht mehr in der Lage ist und der Zwangsverwalter in ALLEN Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter behandelt wird (siehe Zitat bei den eingangs gestellten Fragen [BGH vom 23.09.2009 Az. VIII ZR 336/08])?

Besteht denn nicht über den Auszug hinaus ein sogenanntes ABWICKLUNGSVERÄLTNIS (bspw. Zurückhaltung der Kaution im Zusammenhang mit noch nicht erfolgter Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2008 usw.)?

Ist der Schuldner ("nicht mehr in der Lage"!) oder der Zwangsverwalter zur Abwicklung eines solchen, noch bestehenden "Verhältnisses" verpflichtet?

Grüße

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Soweit klar.

Möchte jedoch einen anderen Weg beschreiten und die Gummidichtungen etwas erweichen und etwas aufquellen lassen.

Dazu müßten Weichmacher zugeführt werden. Gesucht wird, auf welche Art diese am besten zugeführt werden können.

Grüße

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