aus meiner Sicht halbwegs eindeutig, dass der Verkäufer im Recht ist. Soweit ich das verstehe, funktioniert der Drucker ja auch - bzw. liegt im Umkehrschluss kein Defekt vor. Ebenso war grundsätzlich auch ein Toner im Lieferumfang enthalten. Wenn dann käme hier nur der Tatbestand der arglistigen Täuschung zur Anwendung - damit würde man sich aber sicherlich auf dünnem Eis bewegen und im Zweifelsfall noch auf weiteren Prozesskosten sitzenbleiben.
grundsätzlich sicherlich kein schlechtes Auto- vor allem die Motoren sind haltbar. Eine Freundin von mir fährt einen- wenn ich da aber sehe, was sie an Steuern und Versicherung bezahlt- und wehe es geht mal was größeres kaputt (schweineteure Ersatzteilpreise)- dann würde ich persönlich mir keinen kaufen.
Du musst momentan ungefähr 4000 Euro brutto im Monat verdienen, um dich überhaupt privat versichern zu dürfen- oder selbstständig sein. Ich habe immer einen guten Vergleich in dieser Sache, da ich GKV bin und meine Frau PKV ist. Wir konnten bisher bei Wartezeiten und Behandlungen keine wesentlichen Unterschiede feststellen. Bei einem Wechsel würde auch sehr stark das alter und die gesundheitliche Vorgeschichte eine Rolle spielen- mit chronischen Rückenschmerzen wäre die PKV wahrscheinlich unbezahlbar- wenn dich denn überhaupt eine PKV nehmen würde.
du wirst keinen seriösen Kredit bekommen - ich wüsste auch nicht wovon man mit Hartz 4 seine Raten bezahlen sollte.
in kleinen Lokalblättchen ist sowas durchaus möglich- erscheint dann in der Regel zusammen mit anderen Werbeanzeigen - abgegrenzt von den regulären Artikeln. Hab das zwar noch nicht für Konzerte gesehen aber durchaus für andere Dinge.
THC selbst kann nur einige Stunden oder Tage nach dem letzten Konsum im Blut und Urin nachgewiesen werden. Allerdings können einzelne Stoffwechselprodukte, je nach Intensität und Dauer des vorausgegangenen Cannabis-Konsums, bis zu einem Monat, eventuell auch noch länger im Urin nachgewiesen werden.
Dem Geschäftsführer kommen per Gesetz bestimmte Aufgaben zu - der Begriff Unternehmensleiter ist schlichtweg ein Sammelbegriff aus der Umgangssprache- hiermit können Geschäftsführer bezeichnet werden, aber z.B. auch Firmenbesitzer, geschäftsführende Vorstände etc..
Das Mietrecht sieht eigentlich keine Regelung vor, nach derer man die Kündigung wiederrufen könnte- für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Vertrags schreibt das Gesetz aber bestimmte Formen und Fristen vor: Die Kündigung muss insbesondere schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB), das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sowie unmissverständlich als Kündigung deklariert sein. Sind an einem Mietverhältnis mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, muss eine Kündigung VON ALLEN bzw. an alle ausgesprochen werden. Von daher sollte die Kündigung unwirksam sein- exakt darauf würde ich den Vermieter hinweisen.
Zu Frage 1: nein- hierfür gibt es keine rechtliche Bestimmung. Zu Frage 2: Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, sind die Eltern miteinander verheiratet und liegt sein Gesamteinkommen REGELMÄßIG im Monat über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2013: 3.937,50 Euro/Monat) , ist keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich. Darunter wäre es möglich.
Germanistik oder Literaturwissenschaften lägen da wohl nahe.
In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Du musst dem Arbeitgeber die Sache mit der Allergie nur mitteilen- dann muss er aufgrund dieser Pflichten die Mitnahme des Hundes verbieten.
Es ist ganz klar kein Arbeitsunfall- denn nach dem Gesetz muss ein Zusammenhang zwischen der Verletzung und der eigentlichen Tätigkeit bestehen. Es gibt aber auch keine Anzeigepflicht- somit liegt hier nur einfach kein Versicherungsfall vor.
Statt der äußeren Füßchen einfach eine Klammer setzen.
( "Individualisierung"- Merkmal gesellschaftlichen Wandels)
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsh%C3%A4nder
http://de.wikipedia.org/wiki/Bielefeldverschw%C3%B6rung
das ist den Firmen piepegal- entscheidend ist nur, ob du selber die Sicherheit willst oder nicht.
Erkennungsdienstliche Daten (hierzu zählen Fingerabdrücke), die aufgrund des § 81b StPO gewonnen wurden, dürfen nicht länger gespeichert werden als für die Aufklärung der Straftat nötig. Fällt der Zweck - die Strafverfolgung - weg, weil etwa das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, sind die erkennungsdienstlichen Daten wieder zu löschen. Nur in begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.
finde ich grundsätzlich nicht schlimm- strafrechtlich ist es aber ggf. doch nicht so harmlos: http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen
keine Chance- wie auch? Es kann ja keiner hellsehen wohin eine Person zieht.
Das Mietrecht sieht keine Regelung vor, nach derer man die Kündigung wiederrufen könnte- wenn der Vermieter also auf einen Auszug besteht, müsst ihr dem nachkommen.