aus meiner Sicht halbwegs eindeutig, dass der Verkäufer im Recht ist. Soweit ich das verstehe, funktioniert der Drucker ja auch - bzw. liegt im Umkehrschluss kein Defekt vor. Ebenso war grundsätzlich auch ein Toner im Lieferumfang enthalten. Wenn dann käme hier nur der Tatbestand der arglistigen Täuschung zur Anwendung - damit würde man sich aber sicherlich auf dünnem Eis bewegen und im Zweifelsfall noch auf weiteren Prozesskosten sitzenbleiben.

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grundsätzlich sicherlich kein schlechtes Auto- vor allem die Motoren sind haltbar. Eine Freundin von mir fährt einen- wenn ich da aber sehe, was sie an Steuern und Versicherung bezahlt- und wehe es geht mal was größeres kaputt (schweineteure Ersatzteilpreise)- dann würde ich persönlich mir keinen kaufen.

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Krankenversicherung privat/gesetzlich etc.

ich bin gerade echt überfordert, was ärztliche Behandlungen angeht. Nachdem ich seit mindestens 2 Jahren trotz starker chronischer Rückenschmerzen nicht mehr beim Arzt war, da ich von zwei Orthopäden schlecht bzw. gar nicht behandelt worden war (sehr unfreundlich, nicht ernst genommen etc.) habe ich jetzt nach einem Umzug beschlossen, mein Glück noch einmal zu versuchen. Also habe ich auf jameda.de nach Orthopäden gesucht. Na toll, der erste auf der Liste mit den besten Bewertungen nimmt schon einmal nur Privatpatienten. Der nächste nimmt beides aber für den einen Bereich, der erst einmal infrage kommt auch nur Privatversicherte. So oder so ähnlich sieht es dann auch bei den restlichen Ärzten aus. Die Bewertungen mögen zwar durchaus noch ok sein, allerdings sind dann die Schwerpunkte anders und sie haben keine praktischen Weiterbildungen.

Nun besteht die Möglichkeit entweder zu Arzt 2 auf der Liste zu gehen und erst einmal eine recht große Summe aus eigener Tasche zu bezahlen ODER zu einem Arzt zu gehen, der Krankenversicherte nimmt und gegebenenfalls ewig auf einen Termin zu warten, ewig im Wartezimmer zu warten und dann doch nach 5 Minuten unbehandelt weggeschicht zu werden, weil man ja ohnehin nicht rentabel ist...

Ist es da nicht besser, sich privat zu versichern? Als gesetzlich Krangenversicherte muss ich ohnehin ständig selbst irgendwelche Leistungen extra zahlen, die die GKV nicht zahlt. Lohnt sich das dann überhaupt noch? Ist private Krankenversicherung sehr viel teurer, wenn man mal in Betracht zieht, dass die fast alles bezahlen, man nicht ewig auf Termine warten muss und dass man von den Ärzten viel freundlicher behandelt wird und, dass sie sich mehr Zeit für einen nehmen?

Ich möchte bitte nur ernsthafte und kritische Antworten und nicht irgendwelche Antworten von Kindern, deren Eltern privatversichert sind und das alles ganz toll finden.

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Du musst momentan ungefähr 4000 Euro brutto im Monat verdienen, um dich überhaupt privat versichern zu dürfen- oder selbstständig sein. Ich habe immer einen guten Vergleich in dieser Sache, da ich GKV bin und meine Frau PKV ist. Wir konnten bisher bei Wartezeiten und Behandlungen keine wesentlichen Unterschiede feststellen. Bei einem Wechsel würde auch sehr stark das alter und die gesundheitliche Vorgeschichte eine Rolle spielen- mit chronischen Rückenschmerzen wäre die PKV wahrscheinlich unbezahlbar- wenn dich denn überhaupt eine PKV nehmen würde.

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in kleinen Lokalblättchen ist sowas durchaus möglich- erscheint dann in der Regel zusammen mit anderen Werbeanzeigen - abgegrenzt von den regulären Artikeln. Hab das zwar noch nicht für Konzerte gesehen aber durchaus für andere Dinge.

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THC selbst kann nur einige Stunden oder Tage nach dem letzten Konsum im Blut und Urin nachgewiesen werden. Allerdings können einzelne Stoffwechselprodukte, je nach Intensität und Dauer des vorausgegangenen Cannabis-Konsums, bis zu einem Monat, eventuell auch noch länger im Urin nachgewiesen werden.

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Das Mietrecht sieht eigentlich keine Regelung vor, nach derer man die Kündigung wiederrufen könnte- für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Vertrags schreibt das Gesetz aber bestimmte Formen und Fristen vor: Die Kündigung muss insbesondere schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB), das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sowie unmissverständlich als Kündigung deklariert sein. Sind an einem Mietverhältnis mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, muss eine Kündigung VON ALLEN bzw. an alle ausgesprochen werden. Von daher sollte die Kündigung unwirksam sein- exakt darauf würde ich den Vermieter hinweisen.

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Zu Frage 1: nein- hierfür gibt es keine rechtliche Bestimmung. Zu Frage 2: Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, sind die Eltern miteinander verheiratet und liegt sein Gesamteinkommen REGELMÄßIG im Monat über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2013: 3.937,50 Euro/Monat) , ist keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich. Darunter wäre es möglich.

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In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Du musst dem Arbeitgeber die Sache mit der Allergie nur mitteilen- dann muss er aufgrund dieser Pflichten die Mitnahme des Hundes verbieten.

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Es ist ganz klar kein Arbeitsunfall- denn nach dem Gesetz muss ein Zusammenhang zwischen der Verletzung und der eigentlichen Tätigkeit bestehen. Es gibt aber auch keine Anzeigepflicht- somit liegt hier nur einfach kein Versicherungsfall vor.

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Statt der äußeren Füßchen einfach eine Klammer setzen.

( "Individualisierung"- Merkmal gesellschaftlichen Wandels)

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http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsh%C3%A4nder

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das ist den Firmen piepegal- entscheidend ist nur, ob du selber die Sicherheit willst oder nicht.

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Erkennungsdienstliche Daten (hierzu zählen Fingerabdrücke), die aufgrund des § 81b StPO gewonnen wurden, dürfen nicht länger gespeichert werden als für die Aufklärung der Straftat nötig. Fällt der Zweck - die Strafverfolgung - weg, weil etwa das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, sind die erkennungsdienstlichen Daten wieder zu löschen. Nur in begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.

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finde ich grundsätzlich nicht schlimm- strafrechtlich ist es aber ggf. doch nicht so harmlos: http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen

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Das Mietrecht sieht keine Regelung vor, nach derer man die Kündigung wiederrufen könnte- wenn der Vermieter also auf einen Auszug besteht, müsst ihr dem nachkommen.

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