Gewährleistung bei ATM?
Hallo, habe mir bei einem gewerbl. Händler (Ausschlachter und Teileverkauf) eine gebrauchten Motor gekauft (600,- Quittung vorhanden).
Lt. dem Händler habe ich (leider nur mündlich) 12 Monate Gewährleistung - wobei ich in den ersten sechs Mon. evtll. Ansprüche geltend machen muss! (ich bin in derZeit)
Nach dem Einbau in einer Fachwerkstatt wurde festgestellt, dass die Ölwanne undicht (wieder Öl raus und alte Wanne dran) und der Motorblock auch nicht dicht ist.
Der Händler reagiert nicht auf meine Forderung (Widerspruch des gerichtl. Mahnverfahrens).
Besteht eine berechtigte Hoffnung die Mehrkosten (200 Euro) gerichtl. einzuklagen?
Danke
LG