Hallo,
ich bin hier mal auf dieses Forum gestoßen.
ALso folgender Fall.
Person A wurde am xY Datum §263 stGb verurteilt zu einer Bewährungsstrafe.
Person A geht zum Einkaufen und Person B schreit durch den Laden:"Guckt mal,da ist der Betrüger aus XYStadt"
DIeses ist schon 2 Mal Passiert,trotz anmerkung,das Person B dies Unterlassen soll,tut Person B es immer wieder/noch.
Person A würde gerne eine Anzeige machen und hat 3 Zeugen.
Was rd Gerichtlich noch als Beweis angesehen?
Kann Person A ,diese anmerkung auf Tonband aufnehmen,von Person B und dieses als beweis vorlegen?
Tipp? Vorgehensweise?