Also: Rein rechtlich sind Euro-Banknoten unbegrenzt gültiges gesetzliches Zahlungsmittel, müssen daher grundsätzlich akzeptiert werden. Die Aussagen zur Verhältnismäßigkeit zwischen Einkaufswert und Banknotenwert in den anderen Antworten sind soweit richtig. Zusätzlich gibt es aber ein Urteil: Nur wenn der Verkäufer ausdrücklich vor Vertragsabschluss deutlich darauf hinweist, dass er bestimmte Banknoten nicht akzeptiert, darf er diese dann auch ablehnen (z. B. müsste eine Tankstelle bereits an der Zapfsäule darauf hinweisen, im Kassenhäuschen ist es zu spät). Ohne einen solchen Hinweis und bei Verhältnismäßigkeit von Waren- und Banknotenwert sollte es also keine Probleme geben, es sei denn, es besteht ein Verdacht auf Falschgeld, aber das ist ein ganz anderes Thema. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering.
Banknoten mit einem solch geringen Nennwert sind wegen der häufigen Verwendung weit weniger haltbar als Münzen. Auf Dauer wäre Banknoten für diese Stückelungen wesentlich teurer als Münzen, weil sie sehr häufig durch Neudrucke ersetzt werdeb müssten.
Die USA versuchen aus genau diesem Grund seit Jahrzehnten von der 1-Dollar-Note wegzukommen und sie durch eine 1-Dollar-Münze zu ersetzen. Allerdings mangelt es noch an Akzeptanz in der Bevölkerung, die die 1-Dollar-Noten seit eh und je gewöhnt ist.
Nach aktueller Gesetzeslage ist Bargeld sogar das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. D. h., dass man Schulden eigentlich nur mit Bargeld begleichen kann. Alle unbaren Zahlverfahren sind rein rechtlich nur Ersatzverfahren, die alternativ akzeptiert werden (können).
Ein Bargeldverbot wäre eine komplette Umkehr dieser Rechtspraxis. Einschränkungen von Barzahlung gibt es allerdings schon heute (z. B. steuerliche Geltendmachung von Handwerkerrechnungen nur bei unbarer Zahlung).
Nicht zu vergessen: Die Banken, die uns Bürger mit Bargeld versorgen, müssen sich das Bargeld als Kredit bei der Notenbank besorgen. Und so leistet Bargeld auch einen Beitrag zur Begrenzung des Kreditschöpfungspotentials der Banken, da diese ja nicht unbegrenzt Kredit bei der Notenbank bekommen. Allein das spricht dafür, Bargeld weiterhin beizubehalten. Von dem Gewinn aus der Notenausgabe (Zinserträge der Notenbank) und der Münzprägung (Differenz zwischen Prägekosten und Nennwert) mal ganz abgesehen. Dieser Gewinn landet letzen Endes im Bundeshaushalt. An den unbaren Zahlverfahren verdienen hingegen die Banken.
Wenn die Bank einen Einzahlungsautomaten hat und die Einzahlung auf das eigene Konto bei dieser Bank erfolgen soll, sollte das auch am Wochenende und außerhalb der Öffnungszeiten der Filialen möglich sein
Sofern das Konto des Finanzamtes zu Gunsten dessen die Steuerschuld beglichen werden soll, bei einer Filiale der Bundesbank geführt wird, ist die Einzahlung für Private möglich. Allerdings fällt hierfür ein Entgelt in Höhe von 3,- € an.
Das mit den Containern ist zwar nicht falsch, gilt aber nur für Kreditinstitute und andere "Großhändler".
Schau mal hier:
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bargeld/Falschgeld/falschgeld.html
Das sollte weiterhelfen.
Das Abheben von Geld ist dank Geldautomaten nicht das Problem. Ob das kostenlos ist oder Entgelte kostet, hängt von den Konditionen der Direktbank und von der Bank die den jeweiligen Geldautomaten betreibt ab (mehrere Betreibernetze, wie z. B. CashGroup, innerhalb derer man für das Abheben nichts zahlt).
Ein echtes Problem sind aber Einzahlungen auf ein Konto bei einer Direktbank. Dafür musst man dann zu anderen Banken gehen und die nehmen für Einzahlungen auf ein Konto bei einer anderen Bank richtig Geld. Und die Deutsche Bundesbank, auf die die Direktbanken gerne verweisen (die ohnehin nur noch in wenigen Städten eine Filiale hat) wird solche Einzahlungen ab März 2012 gar nicht mehr annehmen. Wer also regelmäßig Bargeld einzahlen muss, sollte lieber die Finger von Direktbanken lassen.
Im Prinzip richtig. Bargeld ist klar: Banknoten und Münzen. Giralgeld ist Buchgeld (nicht Buchungsgeld), also Kontoguthaben.
Bargeld wird in Deutschland von der Notenbank / Zentralbank (Banknoten) bzw. vom Staat / Finanzminister (Münze) emittiert. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel und muss von jedem zur Begleichung von Zahlungen angenommen werden. Banknoten sind uneingeschränktes (müssen unbegrenzt angenommen werden), Münzen eingeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel (müssen nur in begrenzten Mengen angenommen werden).
Buchgeld kann hingegen auch von Kreditinstituten durch wechselseitige Kreditvergabe geschöpft werden (allerdings gibt es begrenzende Faktoren) und ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, muss also nicht zur Begleichung von Zahlungen akzeptiert werden. Aus praktischen Gründen werden heute jedoch viele Zahlungen unbar mit Giralgeld abgewickelt.
Bei der eigenen Bank muss eine gewisse Zahl von Transaktionen (Ein- / Auszahlungen pro Monat) kostenlos möglich sein, vorausgesetzt natürlich, dass die Bank überhaupt Filialen hat. Wer sein Konto bei einer reinen Direktbank hat, hat möglicherweise ein Problem, da andere Banken für Einzahlungen zu Gunsten eines bei einem anderen Kreditinstitut geführten Kontos zum Teil nicht unerhebliche Entgelte verlangen.
Also, die Regierung hat damit schon mal rein gar nichts zu tun. Vielmehr müssen die nationalen Regierungen die Menge der von Ihnen ausgegebenen Münzen mit der EZB abstimmen.
Die Geldmenge steuert die EZB. Die Geldmenge setzt sich aus Giral- und Bargeld zusammen.
Die Menge der zusätzlich zu emittierenden Banknoten stimmt die EZB mit den nationalen Notenbanken ab. Die nationalen Notenbanken drucken auch nicht nur für den nationalen Bedarf, sondern etwa nach ihren Anteilen am Kapital der EZB für den gesamten Euroraum.
Es ist nicht richtig, dass nur die verschlissenen Banknoten ersetzt werden. Der Bargeldumlauf steigt seit der Euroeinführung an. Während der Finanzkrise in 2008 ist nicht nur die Menge des Giralgeldes sondern auch der Bargeldumlauf angestiegen.