Sollte dein Freund Ersttäter sein besteht die Möglichkeit nach der Hälfte der Zeit auf Bewährung entlassen zu werden. Sollte dein Freund vorher schon einmal Strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, dann kommt die 2/3 Regelung in Frage. Das bedeutet das er nach verbüßen von 2/3 der Strafe den Rest zu Bewährung ausgesetzt bekommt. Darüber wird in einer Anhörung vorm Gericht entschieden.
Du als Verkäufer hast dann immer noch den Nachteil das er den Käuferschutz in Anspruch nehmen kann. Also wenn du jemanden hast der dir nichts gutes will, kann dir so Geld und Ware nehmen. Am besten lass die Person über die Option "Freunde & Familie" bezahlen. Da fällt der Käuferschutz weg und das Geld kann dir keiner mehr nehmen. Achte allerdings darauf das die Adresse bei Paypal mit der Versandadresse übereinstimmt.
Generell kommt die Versicherung in einem solchen Fall für den Schaden auf. Es kommt jedoch auf den Tarif und die Art der Versicherung an. Je nachdem womit du ihm "reingefahren" bist, greift entweder die Kfz-Versicherung oder die Privat Haftpflicht. Da kommt es dann auch noch Tarifdetails wie z.B. Selbstbetiligung an.
Eigentlich ist das Sozialamt dafür der passende Ansprechpartner wenn ich mich nicht irre.
Es gibt jede Menge Anbieter die Kredite ohne Schufa anbieten. Das bedeutet aber nur das Sie keine Schufaabfrage vornehmen. Es gibt aber auch viele andere Auskunfteien (Bürgel, Arvato, etc.) Irgendeine Art von Bonitätsprüfung wird immer vorgenommen. Auch bedeutet "Kredit ohne Schufa" nicht gleich das man als Arbeitsloser den Kredit bekommt. Auch bei einem Kredit ohne Schufa muss man gewisse Richtlinien erfüllen. Am besten du liest dir das mal durch: http://www.alles-trotz-schufa.com/kredit-ohne-schufa.html Das bringt dich vielleicht etwas weiter.
Also erstmal solltest wie hier schon erwähnt das Geld wenn möglich umleiten.
Einen Kredit in deiner Situation wirst du ohne Bürgen wahrscheinlich nicht bekommen. Es gibt aber auch kulante Kreditgeber. Einfach mal austesten gibt ja viele Anbieter auf dem Gebiet. Vielleicht kommt ja auch soetwas für dich in Frage: http://www.alles-trotz-schufa.com/kredit-ohne-schufa.html
Ja, diese Änderung muss von den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Ist eine Vertagspartei mit dieser Lösung nicht zufrieden dann bleibt alles beim alten.
Ich finde schon. Etwas intensiver. Aber jeder hat ja einen anderen Geschmack.