Anhängerverkauf -Käufer fordert Rücknahme und Entschädigung - Wie reagieren?

Es wurde über die größte deutsche AuktionsPlattform (die mit 1,2,3 ..) wirbt ein Autoanhänger verkauft.Der Hänger hat TÜV und war angemeldet. Dem Käufer wurde erlaubt mit dem Anhänger mit meinen Kennzeichen nachhause zu fahren.

Vor Ort war der Käufer schon eigenartig. Gab sich als KFZ Sachverständiger aus und stellte eingenartige, unscheinbare Mängel am Anhänger fest. Einen davon, das Abreissseil, ließ ich vor ort noch beim Fachbetrieb austauschen. Danach erklärte er sich bereit den Hänger mitzunehmen, bezahlte den Kaufpreis und fuhr nachhause.

Heute erhielt der Verkäufer eine Mail vom Käufer, der Anhänger entspreche nicht der Beschreibung, da sich am Rahmen stellenweise Rost befindet. Der Anhänger ist Bj 1986 und verzinkt. Mag sein das sich irgendwo etwas Rost befindet, aber war nicht ersichtlich und auch der TÜV hat dahingehend nichts erwähnt.

Er will nun das der Anhänger bei ihm abgeholt wird. Ihm der Kaufpreis plus ca. 500.- Aufwandspauschale erstattet wird.Sollte eszu einem Streit kommen droht er noch mit 350.-/Stunde der noch für seinen Aufwand auf den Verkäufer zukommt.

Das kann doch nicht sein, oder?

Ich habe den Anhänger als Privat ohne Gewährleistung verkauft. Alle Mängel die mir bekannt waren habe ich angegeben, und ihm auch bei der Besichtigung vor ort gezeigt. Auch hat er den Hänger bei der Abholung mehr als gründlich inspiziert und durchgesehen. Bis auf die Kleinigkeiten wie zerkratzte Holzbodenplatte, Abreisseil usw. hat er nichts bemängelt. Und danach den Anhänger ja mitgenommen und bezahlt, also dem Kauf doch unter diesen Bedingungen zugestimmt.

Ich fühle mich als wolle er mich abzocken. Wie soll ich reagieren?

Danke für eure Hilfe

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Hier die URL zur Auktion:http://bit.ly/lj087d

Ist die gekürzte Version, hoffe das funzt.

Die einzigen Mängel die er bei der sehr ausführlichen Besichtigung (er hat sich den Hänger immer wieder und sehr ausführlich angesehen) festgestellt hatte waren:

  • Zerkratzte Bodenplatte des Hängers

Der Hänger ist 25 Jahre alt, die Holzplatten am Boden auch. Sie sind aber nirgends durchgefault oder beschädigt, lediglich etwas zerkratzt. Denek das ist normal und hab ihm das dann auch so beigebracht.

  • fehlendes Abreissseil

War bei mir auch nicht dran als ich ihn gekauft habe. Auchder TÜV hat nie etwas dazu gesagt. Aber er machte Stress und drohte mir vor Ort das er so wieder nach Hause fährt und ich ihm den Hänger auf meine Kosten mit einem Abreisseil bringen muss.Daraufhin bin ich zur Nächsten Werkstatt gefahren und hab dort ein neues Abreisseil für 5.- euro gekauft. Dieser mangel wurde also vor ort von mir behoben.

Sonst hat er nichts bemängelt, was ich notieren hätte können.

Also für mich klingt das alles sehr nach Masche. Zudem auch ein Sachverständiger doch keinen Stundenlohn von 350.- Euro hat, oder?

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OK. Wie sieht es mit den An/Abmeldekosten und der Vignette 2010 (ca. 80.- Euro) aus? Die müssen sie mir doch auch ersetzen, wenn ich mir ein neues Auto holen muss, oder?

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