Erst mal danke für eure Antworten.Ich sehe das ganz genau so wie Ihr.Also,ich weiss nur, daß meine Schwägerin bei der Arge das mit der Pflege ihrer Schwester angegeben hat,um ruhe vor ständigen anfragen der Arge zu erhalten,wann Sie wieder Arbeiten will.Ich weiss nicht, ob Sie das mit dem Geld, das Sie bekommt bei der Arge angegeben hat.Ist mir auch egal,was Sie macht.Mir geht es darum,ob Sie einen berechtigten anspruch auf das Pflegegeld hat,obwohl Sie im Urlaub ist.

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