Nein.

...zur Antwort

Kannst ab 14 aus der Kirche austreten. Wenn du natürlich an einer christlichen Schule bist, hast du dann vermutlich ein Problem.

...zur Antwort

Das Geld bekommst du erst einmal nicht zurück. Wenn du einen dringenden Tatverdacht hast, gibt es vermutlich eine Hausdurchsuchung.

Wenn es da nicht mehr ist, wird es schwer das dem Schüler nachzuweisen.

Ansonsten ist es natürlich auch selten dämlich ein iPhone in der Umkleide zu lassen, das ist doch bekannt, dass da geklaut wird (wobei ich dir nicht die Schuld zuschieben will!)

...zur Antwort
Einspruch erheben gegen mündliche Abiturprüfung?

Liebe Community,

ich hatte heute meine mündliche Abiturprüfung im Fach Geschichte, auf die ich auch recht gut vorbereitet war. Ich bin schulisch engagiert, am Fach Geschichte interessiert sowie eigentlich gut im analysieren von Texten, Sprechen vor Leuten und so weiter...das Ergebnis, das also von allen erwartet wurde, war kein allzu schlechtes (genau wie meine letzte Quartalsnote, ein glattes sehr gut).

Ich ging also in die Prüfung, hatte viele Kenntsnisse zum Text und konnte aus diesem meiner Meinung nach auch einiges rausholen, beantwortete alle Fragen möglichst ausführlich - und erhielt zu meinem Erstaunen ein befriedigend.

Im Gespräch mit dem Lehrer - wenn man dieses so nennen kann, da dieser mir bei jedem meiner Versuche, ihm meine Meinung dazulegen, ins Wort fiel - warf mir dieser vor, die falschen Fakten genannt zu haben. Allerdings handelte es sich um Fakten, die zu Thema und Aufgabenstellung passten und die gestellten Fragen beantworteten. Die Aspekte, die der Lehrer hätte hören wollen, weichen dagegen viel eher von der Thematik ab, wenn man mich fragt - so bestätigten mir auch Mitschüler, Verwandte etc.

Ich bin daher der Meinung, dass die Bewertung meines Lehrers eher subjektiv war und er auf meine ebenfalls korrekten und thematisch passenden Ergebnisse hätte eingehen sollen. Auch sein Verhalten im heutigen Gespräch - auch wenn man ihn sonst als netten, höflichen und vor allem in der Notengebung sehr großzügigen Menschen kennt - empfand ich als sehr unhöflich.

Nun also meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, gegen dieses Ergebnis Widerspruch einzulegen ? Ich wäre durchaus auch bereit, die Prüfung zu wiederholen, weniger bin ich es aber dazu, mich mit einem solchen - meiner Meinung nach nicht gerechtfertigten - Ergebnis zufrieden zu geben.

Vielen Dank im vorraus und Gruß

Ronja

...zum Beitrag

Was sagt der Zweitprüfer?

und vor allem in der Notengebung sehr großzügigen Menschen kennt

Vielleicht hat er in dieser Prüfung dann einfach "normal" benotet?

...zur Antwort

Nimm doch einfach ein Maßband und miss die Unterbrustweite. Da wirst du ja schon mal wissen, ob du 75 oder 80 hast.

Und generell sollten BHs immer mit dem weitesten Haken getragen werden. Wenn die älter werden und ausleihern etwas kann man den kleiner machen.

In der Regel vertut man sich eher dabei, d.h. Personen die z.B. 80B tragen müssten eher 75C tragen.

...zur Antwort

Streng genommen nicht. Allerdings wird da keiner was von mitkriegen im privaten Rahmen. Nur bei Ebay-Auktionen usw. würdest du ein Problem bekommen

...zur Antwort

Neurodermitis hat nichts mit Milch zu tun, das ist eine Verschwörungstheorie

...zur Antwort

Wenn deine Schwester auch krank ist, dann ist es wohl SEHR wahrscheinlich, dass sie dich angesteckt hat.

Jedenfalls DEUTLICH wahrscheinlicher als dass das von der Impfung kommt ;)

...zur Antwort

Sicher dass die Kopfschmerzen die Nebenwirkung sind, und nicht so oder so aufgetreten wären?

...zur Antwort

Geh zu einem niedergelassenen Neurologen, die sind dafür zuständig. Die findet man übrigens problemlos.

Dass dein Hausarzt da keine Ahnung hat, wage ich aber zu bezweifeln.

...zur Antwort

Eigentlich ist das eher ein Ausbildungsberuf.

Mit BWL bist du schon mal nicht verkehrt in dem Bereich.

...zur Antwort

Hast du in der Schule gepennt? Natürlich ist die Chance relativ groß.

...zur Antwort

Ab zum Zahnarzt

...zur Antwort

Ja, wo ist nun dein Problem? Ist doch alles korrekt.

...zur Antwort