Hallo klavier132,

die 3 Gewalten Exekutive, Legislative, und Judikative stellen verschiedene Organe in einem Staat dar.

So ist die Exekutive die ausführende Gewalt, also z.B. Polizei oder Staatsanwaltschaft, die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt also das Parlament und die Judikative sind vor allem Gerichte.

Sind diese Gewalten nicht geteilt oder kontrollieren sich nicht gegenseitig, hat sie eine Vormachtstellung. Dies ist jedoch nicht mit einer Demokratie vereinbar.

Gruß drohne30

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