Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen haben auch das Fach "Berufskunde". Hier wird über paramedizinische und universitäre medizinische Studiengänge berichtet. Zum Gück ist es so, dass eine Notärztin zunächst einmal "Ärztin" ist. Und wenn diese Ärztin dann den Zweig "Notfallmedizin" einschlagen möchte, dann ist dies eine Möglichkeit der Berufsausübung. Es ist aber bemerkenswert, wenn bei Rettungsassistentinnen allein die Möglichkeit ins Auge gefasst wird, man könne ein "Hilfsstudium" absolvieren und so Notärztin werden. Dies zeigt die fehlende Fähigkeit, die Komplexität des Menschen im Rahmen der medizinsichen Hilfeleistung einzuschätzen. Notfallpatienten erleiden nicht nur einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder einen Verkehrsunfall, sondern sie haben duchaus komplexe Erkrankungen und Verletzungen, deren Diagnose und Notfalltherapie eines mediznischen Studiums bedürfen. Auch dies müsste allen Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen bekannt sein.

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Ich glaube, ich muss noch einmal antworten, weil die Antworten auf bestimmte Längen begrenzt sind: An den Kritiker "Pflegerin" sei gerichtet: Nach neuer Nomenklatur bezeichnet man Pflegende als "Pflegerin" oder "Pfleger", nicht mehr als "Schwester" oder "Bruder". Dies hat nicht nur mit gesetzlicher Regelung zu tun, sondern auch mit beruflichem Selbstverständnis. Die Pflegerin wird also mit "Frau Meyer" angesprochen und der Pfleger mit "Herr Meyer". So einfach und so gut ist das. Gemeinsam ist beiden die dreijährige Ausbildung, die zweijährige Fachweiterbildung in der "Fachpflege Anästhesie und Intensivmedizin" und die Liebe zum Beruf. Soweit also die Klarstellung zur Nomenklatur. Mit freundlichen Grüßen Dr. F.M. Arzt für Anästhesiologie und Krankenpfleger für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Aber was nützen diese Titel, wenn es doch nur um unsere Patienten geht. Bitte denken Sie darüber einmal nach, wenn solche Kommentare geschrieben werden.

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Die Medizinische Fachangestellte wird bewusst ausgebildet, um in der Praxis eines niedergelassenen Arztes, in einem Multifunktionszentrum oder in einem Krankenhaus administrative und medizinisch - assistierende Tätigkeiten auszuüben. Für den Beruf der Fachpflegerin für Anästhesiologie und Intensivmedizin (2J berufsbegleitend) muss jedoch die Krankenpflegeausbildung (3J) absolviert worden sein.

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