Antwort
Bei der Deutschen Bahn am Schalter abgeben. Wie rückseitig ja steht, ist die Deutsche Bahn AG der Eigentümer.
Nach dem ElektroG ( https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html ) gelten Karten ohne Chip, nur mit Magnetstreifen, keine elektrische Funktion NICHT als Elektroschrott.
Elektroschrott sind jedoch Chipkarten (mit eingebautem integrierten Schaltkreis, z.B. Chipkarte zur Zugangskontrolle, EC-Karten, Gesundheitskarten der Krankenkassen usw.).
Siehe auch https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/anwendungsbereich/abgrenzungsbeispiele?highlight=chipkarte