Du musst das nach Aufenthaltsrecht untscheiden.

Als visumsbefreiter nicht EU Ausländer gilt 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen. Gerechnet wird ab Kontrolltag rückwirkend.

Als Visumsinhaber gilt was im Visum steht.

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Jetzt ist Beschäftigung als Arbeitnehmer erlaubt

Jedoch nicht selbständige Tätigkeiten.

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Erlöschen eines aufenhaltstitel?

Guten Tag

ich hätte da mal eine frage an euch ,wäre sehr nett, wenn ihr mir weiter helfen könntet.

Ich bin der Cüneyt , bin in Deutschland geboren und lebte 16 jahren in Deutschland. Als ich mit der Schule fertig war , beschloss sich mein Vater eine Rückkehr in die türkei zu machen, obwohl ich es gar nicht wollte. Da ich noch minderjährig war, musste ich mit ihm gehen. Kurz davor als wir deutschland verlassen wollten, gingen wir ein letztes mal zur Konsulat in Essen. Sie haben mir dort einen unbefristeten Niederlassungserlaubnis gegeben. Jetzt bin ich 24 jahre alt und lebe seid 8 jahre in der Türkei. Ich wollte schon immer zurück nach Deutschland , aber mein Vater meinte, ohne einen Visum wäre es unmöglich und da ich jede 6 Monat nicht eingereist bin , wäre mein unbefristeter aufenhaltstitel ungültig. Vor 2 Wochen hab ich ein Freund kennengelernt der den selben problem hatte und meinte du könntest mit einer unbefristeten aufenhaltstitel wieder nach Deutschland einreisen. Da ich diese Chancen hatte hab ich mir für morgen einen Flugticket nach Deutschland gebucht. Als ich in Deutschland ankam ,musste ich an den passkontrollör vorbei kommen. Ich habe meinen alten aufenhaltstitel gezeigt und die Polizei dame meinte nur , ich müsste nur eine eat karte bei der Ausländerbehörde besorgen ,weil meine die alte wäre und nachdem 5min Gespräch durfte ich rein. Meine erste Aufgabe in Deutschland war erstmal einen Wohnsitz zu haben. Da ich 2 weitere Geschwister in Deutschland habe, wollte ich bei ihnen Wohnen. Ich ging mit meiner Bruder zum Meldeamt. Es gab dort keine Probleme und Sie haben mich angemeldet. Als nächstes wollte ich mir eine Arbeitstelle finden , weil ich selbst meine lebensunterhalt verdienen wollte. Als ich einen Job gefunden habe , meinte der Arbeitgeber ich solle einen arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde beantragen. Am nächsten Morgen ging ich zur Ausländerbehörde um einen Arbeitserlaubnis zu beantragen. Der Mann dort der da arbeitet meinte zu mir ich hätte keine Rechte dazu einen neuen Aufenhaltstitel zu bekommen und aus diesem Grund hat er noch mein alten aufenhaltstitel als ungültig gestempelt. Am Ende meinte er noch das ich noch 2 wochen hätte in Deutschland zu bleiben , danach würde ich abgeschoben werden. 

Meine Frage an Sie wäre jetzt, was ich jetzt von diesen 2 Wochen noch machen könnte. Wohnsitz und arbeitstelle habe ich ja. Ich Bedanke mich vorraus

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Gem. 51 II AufenthG müsste die Niederlassungserlaubnis gültig sein.

Beinhaltet Arbeitserlaubnis.

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Bullshit

Du kannst natürlich trainieren. Mit leichten Freihanteln kein Problem.

Du solltest allerdings viel Körperstabi machen, da du sehr schnell gewachsen bist und bei falschem Krafttraining vor allem die Wirbelsäule geschädigt werden kann

Wichtig wäre eine ausgewogene Ernährung.

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