Antwort
Naja die Aufsicht ist Verpflichtet jeden Schützen vor Schaden zu bewahren. Dazugehört auch ein Knalltrauma.
Was ist wenn der Schütze taub wird, ist dann die Aufsicht dran , weil die nicht durchgesetzt hat das der Gehörtschutz getragen wurde, oder der Schütze selbst