Hi LilaSuchtiiiii,

schau mal hier:

http://www.ebay.de/sch/i.html?_odkw=Mach+dieses+Buch+fertig&_osacat=0&_from=R40&_trksid=p2045573.m570.l1313.TR0.TRC0&_nkw=Mach+dieses+Buch+fertig&_sacat=0

Ich hoffe, das ist das, wonach du suchst.

liebe grüße

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hallo,

nach 3 tagen musst du nichts mehr draufhaben. wenn du ganz sicher gehen willst, nimm bepanthen (die gerüchte, es würde die farbe rausziehen, kannst du vergessen), etwas frischhaltefolie drauf und gut ist. aber es ist nach 10 Tagen wirklich nicht mehr nötig :)

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na warum nicht? Eigentlich hat sie es doch schon gesagt... Das mit dem Ein ist gut, das mit dem Spaziergang lass einfach offen, der Rest ergibt sich :)

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das ist unterschiedlich. sofern ein keine innerbetriebliche vereinbarung dazu gibt, heißt es, dass du auch max. 30 minuten nach 07.30 Uhr anfangen kannst, solange du die Zeit "hinten heraus" arbeitest. Gibt es eine Dienstanweisung zu einer bestimmten Kernzeit?

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Hallo,

wenn du auf deren link klickst, kommst du zu groupon. Groupn erkennt, dass Du über deren Link gekommen bist und zahlt, falls ein Verkauf zu Stande kommt, denen eine Provision. In der eMail muss zwingend eine Abmeldefunktion sein, diese einfach nutzen und ruhe ist :)

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mal zwei Fragen vorab:

  1. Du bist privater Verkäufer, wenn ich das richtig lese?
  2. MÖCHTEST du denn, dass der Bieter das Angebot zurückzieht? Wenn nicht, bist du dazu nicht verpflichtet. Wenn er sein Angebot zurückziehen möchte, kann er das selber tun, nämlich über die Funktion "Gebot zurückziehen". Du musst das nicht tun..
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1: ja und nein. wenn es ein privater Verkäufer ist, kommst du aus den Vertrag nicht raus. Du musst zahlen! Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du ein widerrufsrecht. du kannst einfach nach dem kauf den widerruf erklären und die sache ist für dich erledigt.

2: ja klar. selbst wenn ein PKW im Wert von 50.000 Euro für 5 Euro rausgeht, ist das rechtens. Du hast einen Vertrag und der Verkäufer MUSS zu diesem Preis an Dich liefern.

3: nein, kann er nicht. Vertrag ist Vertrag. Notfalls muss Dir ein Anwalt helfen, aber du hast einen Anspruch. Wenn der Verkäufer den Artikel plötzlich nichtmehr liefern kann (er behauptet, er ist defekt oder so), hast Du einen Schadensersattzanspruch.

4: das geht schon, aber ich würde es nicht machen. warum meldet er nicht einfach einen account an? Wenn er nicht bezahlt, bekommst Du die Mahnung...

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Hallo,

das Magazin ist definitiv defekt. Klingt nach falscher Federspannung, etc. Du hast doch Gewährleistung und Rückgaberecht. hast Du mal den Verkäufer dazu kontaktiert? Ich denke, der würde Dir das Teil einfach austauschen.

LG

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