Hallo, Wer muss für die Grundstücksabgrenzung zahlen und die Koniferenhecke bzw. gleichwertigen Ersatz (Sichtschutz) stellen? Mieter oder Vermieter?

Wir sind im Sommer letzten Jahres in eine DHH eingezogen - zur Miete. Die zur Straße hin ausgerichtete gepflasterte Terrasse ist mit Koniferen umpflanzt. Die Konifere auf der Ecke war bis auf ein kleines schwarzes, vergammeltes Etwas heruntergeschrumpelt. Lange sagte der Vermieter, das würden sie noch machen, aber als wir dann drin waren - Pustekuchen. Wir also zum Baumarkt, Erde und Konifere gekauft (150 Euro los). Vermieter sagt: Mietersache. So, nun ist der Winter vorbei und 4 von 7 Koniferen sind braun und gammeln, auch die von uns neu gepflanzte. Vermieter ist dazu nicht zu sprechen. Eine dreizeilige Mailantwort sagt nur: Mietersache. Ohne die Koniferen, die jetzt schon total durchlässig sind, weil gammelig, teilweise blätterlos und schmal, besteht keine Grundstücksabgrenzung zum Bürgersteig und zur seitlichen Zuwegung zu den Nachbarhäusern, d.h. jeder kann aufs Grundstück, ob Hund ob Mensch, geklaut wurde auch schon was, Hundehäufchen, etc.. Neue Koniferen pflanzen macht laut den Gärtnern des Vermieters, die einmal im Monat hier rumturnen für die Aussenanlagen keinen Sinn, weil es ein Pilz sein könnte, der sich durch die ganze Hecke zieht, wenn jetzt nichts geschieht. Als Laien sind wir natürlich überfordert, ein Gutachten würde mehrere 100 Euro kosten, haben wir auch schon erfragt. Nun könnte man die Koniferen natürlich wegnehmen und Pallisaden hinstellen, aber: Wir müssten alles zahlen, auch den Gärtner, der überhaupt mal die Koniferen da rausbuddelt und: es wäre ja eine große Veränderung der Mietsache, die wir u.E.n. nicht zu zahlen und vorzunehmen haben, weil es sich um die Aussenabgrenzung des Grundstücks handelt. Kennt sich damit jemand aus, hatte Ähnliches mit seinem Vermieter zu klären, oder weiß, wie da die Rechtslage ist? Auch Botaniker sind willkommen mit Infos und Tipps, was man da vielleicht noch retten kann. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben, jeder kann aufs Grundstück! Danke in jedem Fall für Info und Rat.

...zur Frage

Hallo Koniferenfrager,

Ja, das ist blöd mit den Koniferen. Wie ist es denn mit dem Vermieter? Habt ihr denn keinen guten Kontakt? Vielleicht ladet ihr ihn mal auf eure Terrasse zum Kaffee ein und zeigt ihm, worum es geht?

Also bei uns ist es auch so, dass der Besitzer bzw. Mieter des Grundstücks die rechte Seite des Gartens einzäunen und auch pflegen muss. Wir haben uns damals für einen Gabionenzaun interessiert und dann aber doch für einen Doppelstabmattenzaun entschieden. Den konnten wir einfach im Internet konfigurieren und auch bestellen. Wir haben dann auf unserem Teil des Grundstücks zusätzlich eine Hecke davor gepflanzt, die wir auch immer auf einer Höhe von 2 m halten müssen, da es sonst Ärger mit dem Nachbarn geben könnte. Im hinteren Teil des Grundstücks haben wir uns aber für einen Betonzaun entschieden, da er ein effektiver Sichtschutzzaun zum Nachbarn ist. Ich kann dir auf jeden Fall diese Seite empfehlen. Dort gibt es für jeden Zauntyp Konfiguratoren mit deren Hilfe du alles genau zusammenstellen kannst. Wir haben damals auch auf vom Montageservice sehr profitiert.

Ich wünsche euch gutes Gelingen und vor allem einen netten Vermieter.

...zur Antwort