ja, auf jeden fall. wenn zusätzliche beiträge erhoben werden, dann kann man von seinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen. die konditionen haben sich schliesslich geändert

...zur Antwort

das kommt auch ein bisschen drauf an, wie alt dein versicherungsvertrag ist. wenn du ihn vor dem 1. Januar 2008 unterschrieben hast, dann kann’s sein, dass nix gezahlt wird, wenn du den brand verschuldet hast. wenn dein vertrag neuer ist, dann müssen die versicherungen selbst dann einen teil zahlen wenn fahrlässigkeit mit im spiel war.

...zur Antwort

Das ist auf jeden Fall eine Gefahr bei dieser kombinierten variante. Gleihes gilt übrigens wenn man seine Lebensversicheurng kündigen will. Dann erlischt auch der Berufsunfähigkeitsschutz. Deshalb würd ich auf jeden Fall dazu raten lieber zwei separate Versixcherungen abzuschließen.

...zur Antwort

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedeN unverheirateteN StudierendeN (allgemeiner gesprochen: AuszubildendeN) bis zum 25./26./27. Geburtstag (geboren 1983 oder später/geboren 1982/geboren 1981 oder davor), plus Zeiten des Kriegs-/Ersatzdienstes

...zur Antwort

Ich habe auch schonmal etwas über so eine Tendenz gelesen. Die Sektoren Sektoren Technologie, Pharma, Rüstung und Banken unterstützen eher Obama. Die Baubranche, Energieunternehmen und Agrarwirtschaft stehen hinter McCain.

...zur Antwort

Soweit ich weiß, sind Enkelkinder nicht automatisch Pflichterben. Wer sein Enkelkind also versorgen möchte, muss das extra schriftlich im Testament tun

...zur Antwort

Kann er, weil der Vertreter dem Kunden Zeit geben muss, die Vertragsdetails zu studieren. Wenn der Vertragsabschluss beim ersten Besuch erfolgt, widerspricht das irgendwelchen Richtlinien. Ein Bekannter von mir hatte das gleiche Problem.

...zur Antwort

Ich fürchte, dass sie das darf. Normalerweise muss man nach einem Diebstahl unverzüglich die Versicherung informieren, auch wenn man im Urlaub vielleicht besseres zu tun hat

...zur Antwort