Wir sind mit unserem Hund vor einem Jahr eingezogen. Im Mietvertrag steht zwar bei "sonstige Vereinbarungen" drin, das Hunde nicht erlaubt sind, aber wir haben bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, eine mündliche Zusage bekommen von der Hausverwaltung, so lange der Hund nichts macht ist es kein Problem. Und dann haben wir erst den Mietvertrag unterschrieben. Doch jetzt hätte sich angeblich jemand nach einem Jahr beschwert, nicht das der Hund was macht sondern warum wir einen haben dürfen und die nicht. Jetzt hat die Hausverwaltung gesagt das wir entweder den Hund hergeben sollen oder ausziehen. Bei dieser mündlichen Zusage habe ich Zeugen. (Hausmeister etc.) der war dabei als es mündlich geklärt worden ist vorm Einzug das es kein Problem sei mit unserem Hund dort einzuziehen. Unser Nachbarshäuser haben auch ein paar einen Hund. Doch da wiederrum sagt die Hausverwaltung das diese Mieter einen alten Mietvertrag hätten und das es da noch erlaubt war und mit den neuen Mietverträgen eben nicht. Mein Hund (großer Mischling) ist sehr liebevoll tut niemanden was und bellt noch nicht einmal. Hat die Verwaltung dann Recht und können sie uns kündigen? Müssen nicht die Mietverträge einheitlich sein ?