Hallo, traurig genug wenn ein Angehöriger stirbt. Bei der Schaltung der Todesanzeige, wurde der Familiename des Verstorbenen falsch geschrieben, die Hinterbliebenen mit dem gleichen Familiennamen wurden jedoch richtig geschrieben. Im Weiteren erschien die Anzeige einen Tag zu spät. Kann der Verlag hierfür belangt werden? Wenn ja wie?

Mfg djfritz