Es ist nicht nur so, das ich als Vater den nachträglichen Ausgleich gerichtlich beantragen muß, sondern das Gericht hat in dem Gerichtskostenvorschuß auch den Anteil der Mutter von mir verlangt (doppelte Kosten!), damit es überhaupt erst tätig wird.

Ich bitte, gleichbetroffende Väter sich zu melden, vielleicht hift eine Unterschriftensammlung, um vor Verfassungsgericht eine Gleichstellung der Väter zu errichen !!

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zur ersten Antwort: es geht nicht um die Anspruchsberechtigung, da ich immer für den Unterhalt der Kinder gesorgt habe und zu ihrer Volljährigkeit hin sogar lange das alleinige Sorgerecht hatte. Wenn es zu einem Prozeß kommen würde, werden sicherlich dann auch die Prozeßkosten neu festgelegt werden.

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Es gibt hier noch den Aspekt, das zwei Fahrzeuge mit gleicher Geschwindigkeit hintereinander gefahren sind, durch die schräg von vorn erfolgte Aufnahme beide Fahrzeuge erkennbar sind und nur eine Blitzaufnahme erfolgte, also um die Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer oder doch um die technische Unfähigkeit, beide Fahrzeuge zu trennen! Das zweite Fahrzeug wäre ja eigentlich viel deutlicher vom ersten zu trennen gewesen!

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