Hab jetzt eine Lösung gefunden, daher möchte ich gerne dieses Thema "schliessen" was ich jedoch nicht kann ....

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Hallo, ich würde nicht überweisen.

1. Gewerblicher Anbieter und dieses Gerät wird über Gewerbeaccount als privat angeboten, warum?

2. Zahlungsmethode Überweisung ist nicht angegeben. Ich würde auf Abholung wie beschrieben bestehen.

3. Verkäufer hat bislang nur 1 Käuferbewertung erhalten

4. Hat weiteren Ebay Namen mit "pablo108" auch gewerblich

Wenn Sie unsicher sind Ebay direkt kontaktieren.

Viel Glück

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Hallo,

zuerst stellt sich mir die Frage warum sollen die Weisheitszähne raus? Gibt es damit Probleme, haben diese keinen Platz oder werden dadurch die anderen Zähne geschädigt z.B. verschoben usw.?

Bei mir sollten diese auch raus und als ich ne 2. Meinung eingeholt habe, waren alle Zähne OK und machen bis heute keinerlei Probleme.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine dass laut Gesetz einem Händler/Hersteller die Möglichkeit gegeben werden muss der 3maligen Nachbesserung. Zudem muss es sich jedesmal um das gleiche Problem handeln, was bei Ihnen nicht gegeben ist.

Ich hatte auch mal so einen Fall und hab dann mit viel Schreiben und telefonieren erreichen können, dass der Händler das Gerät zurückgenommen hat und den vollen Kaufpreis erstattet hat. Dies jedoch in einem Zeitrahmen innerhalb von 6 Monaten.

Siehe auch hier: Mit der Schuldrechtsreform gilt seit dem 1. Januar 2002 insoweit eine neue Rechtslage. Nun gibt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowohl dem Käufer in § 437 Nr. 1 BGB, § 439 BGB den Anspruch auf „Beseitigung des Mangels“ als auch dem Besteller beim Werkvertrag in § 634 Nr. 1, § 635 BGB das Recht „den Mangel beseitigen“ zu lassen. Unterschiede existieren noch beim Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung: Beim Kaufvertrag liegt die Wahl grundsätzlich beim Käufer, beim Werkvertrag dagegen beim Hersteller.

Achten Sie auf den Zeitrahmen indem die Mängel auftauchen. Siehe auch hier: Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich. Nach 6 Monaten sind Sie in der Beweispflicht.

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Es stellt sich mir die Frage, warum das Geld bei einem Freund auf's Konto soll und nicht bei Ihnen selber?

Im Gewerbeschein selbst ist mir nicht bekannt dass man dort bereits Bankdaten angeben muss!

Ich als Käufer hätte jedoch mehr als Zweifel warum Händler und Zahlungsempfänger nicht identisch sind - entschuldigen Sie diese Aussage.

Es sollte gut überlegt sein, denn Ihr Freund hält den Kopf für Sie hin wenn mit einer Überweisung, Geldeingänge oder Sonstigem irgendetwas schief läuft.

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Hallo,

handelt es sich um eine Nachnahmesendung? Der Zusammenhang mit Zahlschein nur für Österreich und Empfänger in Tschechien ist nicht ganz klar.

Ansonsten bei dem Zahlungsempfänger in Tschechien nachfassen ob er event. ein PayPal Konto besitzt (der Zahlende sollte auch eines haben!). Schnellste und einfache Methode Geld zu transferieren.

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Wie absichern?

Hallo,

Wir haben uns über A****n dort über einen Händler einen neuen Computer gekauft. Von Anfang an gab es Schwierigkeiten. Es ging los das der Compi versendet wurde hier aber nicht an kam. Verkäufer angeschrieben Telefonnummer gab es nicht. Verkäufer sagt ich solle beim Nachbarn fragen. Brauchte ich nicht, da unsere Postfrau Anweisungen von uns hat dort nicht abzugeben. So dem Verkäufer das gemailt. Er gut ich schicke den nächsten los. Tja auch der kam nicht hier an. Diesmal soll die Post schuld gewesen sein. Er meint er stellt jetzt mal einen Antrag bei der Post kann ja nicht sein das zwei PC’s verschwinden. Wir wurden hier schon recht sauer und haben bei A****n den Antrag auf unser Geld zurück gestellt. So den bekommt der Verkäufer auch. So dann kommt Tage später der Computer, wir den Verkäufer angeschrieben. Er meint das muss der erste sein den er vor Wochen los geschickt hat. Wir die Sendenummer bei DHL eingegeben und was steht da Versand genau zwei Tage vorher also nichts mit ich habe den schon vor Wochen verschickt. So nach ca. 8 Wochen läuft der Compi nicht mehr richtig. Wir den Verkäufer das Problem geschildert ,wenn man meint das der sich melden würde ist man auf dem Holzweg. Das ganze zieht sich jetzt über Wochen hin. Immer mails geschickt , nie eine Antwort. Selbst auf die vom A****n hat er nicht reagiert. Dann haben wir die Telefonnummer gefunden. Festnetz ging keiner ran Also die Handynummer angerufen. Mein Mann das Problem geschildert, da wird er doch so frech und laut zu meinem Mann und legt einfach auf ( war überings der Chef selber). Mein Mann stocksauer. Ach ja, der Chef hat auch behauptet nie mails bekommen zu haben. So mein Mann meint er rufe am nächsten Tag die Festnetznummer an. Gesagt getan, war ein anderer Mann dran. Der sagt wir sollen den Compi zurück schicken wir müssen die Versandkosten bezahlen. Die Versandkosten würden wir wieder bekommen. Ganz ehrlich ich habe ein ganz schlechtes Gefühl dabei. Der log schon soviel. 1. wir werden die Versandkosten nicht bekommen 2. wer weis ob und wann wir den Compi überhaupt wieder bekommen.

Mein Frage : Wie kann ich mich absichern das wir die Versandkosten ersetzt bekommen ? Und das der Compi auch wieder kommt?

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Hallo,

falls noch möglich würde ich komplett vom Kauf zurücktreten. Wenn solche Dinge bereits jetzt schon schief laufen, hätte ich auch ein unruhiges Gefühl und würde schauen, dass ich den Computer komplett zurückgeben kann und würde vor Ort schauen, ein bißchen mehr bezahlen und aber einen Ansprechpartner vor Ort haben.

Falls die Möglichkeit noch besteht das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen (siehe Bedingungen bei dem Verkäufer) würde ich diese Lösung wählen.

Viel Erfolg.

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