Wenn du den Unterhalt unberechtigt erhalten hast musst du den selbstverständlich zurückzahlen. Das hängt von deiner Abmeldebescheinung und dem dort befindlichen Datum ab. Wenn du nach deiner Abmeldung vom JA weiterhin dort Geld bezogen hast obwohl du das Recht nicht hattest (siehe Abmeldebescheinigung) dann werden die das zurückfordern. Dann hast den Gerichtsvollzieher und Kosten am Bein

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Solange es ein uebliches Taschenmesser ist dass man zum schneiden von Brot,.. etc. benutzt ist okay. Wenn es aber erkenntlich ist dass es dabei um eine Tatwaffe handeln könnte (Gewalt) dann gibt es mächtig Ärger

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Ich finde das schon als tragoedie

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das ist ja schrecklich

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krass

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