Hallo,
1.) Der GdB muss mindestens 50 betragen.
2.) Der Schwerbehindertenausweis muss eins der folgenden Merkzeichen tragen.
G-erhebliche Beeiträchtigungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
aG-außergewöhnliche Gehbehinderung.
BI-Blindheit.
H-hilflos.
GI-gehörlos.
VB oder EB MdE mindestens 70 die vor dem 01.10.1979 berechtigt waren, unentgeldlich befördert zu werden.
Kosten: seit 2013
Halbjährlich: 36 €
Jährlich : 72 €
Kostenlose Beförderung im Nahverkehr.
Kostenlose Beförderung mit der Bahn mit Nahverkehrszügen ( außer IC, EC, ICE ) bundesweit.( Auch Privatbahnen. )