Hallo Eddi,
das ist eine sehr verzwickte Situation, welche aus einem Missverständniss her aus entstanden ist. Aber das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen....
Als allererstes: Dein Sohn hat ein Recht drauf dich sehen zu dürfen aber keine Pflicht. Du kannst ihn nicht dazu zwingen und ein Recht deinen Sohn zu sehen hast du leider nicht. Das Kindswohl ist entscheidend und nicht das, was die Eltern wollen.
Pro Vater oder Pro Mutter ist niemand. Das Jugendamt geht davon aus: Pro "Aufenthaltsbestimmungsrechtsberechtigter" und das hättest auch DU sein können. In diesem Falle würde deine Frau in die "Röhre" schauen. Aber warum gehst du auch davon aus, dass dein Sohn nach 13 Jahren plötzlich zu dir will, wenn er das leben bei seiner Mutter genießt? Hätte er dann nicht schon eher den Wunsch äußern können?
Wenn deine Ex-Frau Mist erzählt, dann solltest du zu allererst deine Ex-Frau zur Rede stellen. Will sie sich nicht dazu äußern, dann klär das mit deiner Frau über einen Anwalt. Anders wird das wohl nicht funktionieren. Wenn der Anwalt herausfindet, dass sie deinem Sohn gegenüber Mist über dich erzählt und somit das Umgangsrecht verhindert, dann wird sie ein Problem bekommen! Ob du dann Psychisch krank bist ist dann die nächste Sache, die neu geklärt werden muss. Zudem: Wer hat denn da ein Gutachten gemacht? Eine Frau S. die nicht einmal eine Ärztliche Zulassung hat? Soll diese Frau S. noch mehr Väter in den Ruin stürzen? Nö ... lass dir von Frau S. eine Zulassung zeigen und wenn sie sich weigert, dann bei der Ärztekammer anzeigen und dein Attest von Frau S. als Kopie beilegen. Die Ärztekammer muss umgehend handeln. Wo kommen wir denn da hin, wenn ein nicht zugelassener Herzchirurg OP`s am offenen Herzen durchführt und gelernter Maler und Lackierer ist und zudem nie ne Uni von innen gesehen hat???
Aber gehen wir mal noch einen Schritt vorweg: Umgangsregelung heisst hier das Zauberwort.
Ihr solltet unbedingt eine Umgangsregelung treffen wo genau geregelt ist, wann du deinen Sohn sehen darfst und wann nicht. Empfohlen wird jedes zweite Wochenende sowie die halben Ferienzeiten. Weihnachten bei der Mutter .... das ist WICHTIG. Inwieweit dein Sohn - und er hat das Recht zu bestimmen ob er will oder nicht - das wahr nimmt oder nicht ist seine Sache. Aber früher oder später wird er erkennen, dass seine Mutter mist gebaut hat und du hast ein Ass im Ärmel, was Ihr 2 deiner Ex ausspielen könnt.
Bei dir läuft momentan alles schief. Nimm dir bitte einen Anwalt, der sich mit Umgangsrecht (Familienrecht) auskennt und lasse dich beraten. Kannst du dir das nicht leisten (ALG I, ALG II, Frührente, Geringverdiener etc.) dann gehe aufs Amtsgericht und lasse dir einen Beratungsschein ausstellen. Mit dem gehst du zum Anwalt und der leitet das Verfahren kostenfrei ein. Du brauchst nichts zu zahlen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
diedoro