Wenn du die Anleitung vom Mainboard liest,da steht ja alles drinne was man einbauen kann .....wenn er lauft passts schon.....

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Ich tippe mal,daß beim Lüfter die Lager kaputt sind. Ein neuer Lüfter kostet ja nicht die Welt!!!

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Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter:

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhat verlangen, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein aureichendes eigenes Einkommen hat. Falls die Kindesmutter mit einem anderen Mann verheiratet ist, gilt sie in Bezuig auf das außereheliche Kind trotzdem als "nichteheliche" Mutter, es gelten also die nachfolend erläuterten Regeln

Auch ein nichtehelicher Vater kann übrigens diesen Unterhaltsanspruch haben, falls der Vater und nicht de Mutter das Kind betreut. In den allermeisten Fällen handelt es sich aber um den Unterhaltsanspruch der Mutter, so dass wir den Unterhaltsanspruch aus der Perspektive der Mutter darstellen.

Achtung: Es geht hier um den Unterhalt der Mutter, nicht um den Unterhalt des nichtehelichen Kindes. Das nichteheliche Kind hat einen ganz normalen Unterhaltsanspruch wie alle anderen Kinder auch. Sein Unterhaltsanspruch wird im Kapitel über den Kindesunterhallt dargestellt. Der biologische Vater muss also sowohl Kindesunterhalt als auch ggfl. Unterhalt an die Kindesmutter zahlen.

Hmmmmmmm hab ich gerade nachgelesen... Aber unser Kind ist 10 Jahre alt... Der anspruch von unterhalt gilt glaube ich nur bis das Kind 3 Jahre alt ist???

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